Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Internationale Datenübermittlung

Wenn personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, müssen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter prüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen der DSGVO für eine Datenübermittlung erfüllt sind. Außerdem muss den zusätzlichen Anforderungen nach Kapitel V der DSGVO Rechnung getragen werden. Mehr erfahren: Internationale ­Datenübermittlungen

es ist eine Weltkarte mit vernetzten Leuchtpunkten abgebildet (verweist auf: Internationale ­Datenübermittlungen)

Der Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA, das sogenannte EU-US Data Privacy Framework (DPF), legt fest, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die auf Grundlage des DPF Daten aus der EU an US-Unternehmen und US-Organisationen übermittelt werden. Die wichtigsten Punkte haben wir zusammengestellt. Mehr erfahren: Datenübermittlungen in die USA und Schrems II Urteil

es ist die EU-Flagge mit dem Sternenkreis in digitalen Symbolen dargestellt und ein Gerichtshammer klopft mittig in den Sternenkreis (verweist auf: Datenübermittlungen in die USA und Schrems II Urteil)

Die IMI-Verordnung ermöglicht den Informationsaustausch und die Kommunikation zwischen Behörden der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) über das Binnenmarktinformationssystem (IMI). Es ist ein mehrsprachiges Online-Tool für die Verwaltungszusammenarbeit. Mehr erfahren: EU-Binnenmarktinformationssystem (IMI)

Teil einer PC-Tastatur, auf der Großstelltaste ist Binnenmarkt zu lesen (verweist auf: EU-Binnenmarktinformationssystem (IMI))