Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Der BfDI

Hier erfahren Sie mehr zu Prof. Ulrich Kelber und den Aufgaben und Befugnissen seiner Behörde.

Der Lebenslauf des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mehr erfahren: Prof. Ulrich Kelber

es ist Prof. Ulrich Kelber abgebildet (verweist auf: Prof. Ulrich Kelber)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Seit dem 7. Januar 2019 ist Prof. Ulrich Kelber der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er ist der Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.  Mehr erfahren: Aufgaben und Befugnisse des BfDI

ein Kugelschreiber liegt auf einem Tablet und daneben liegt eine Brille auf einem Laptop  (verweist auf: Aufgaben und Befugnisse des BfDI)

Der BfDI bemüht sich in seinen gedruckten und digitalen Veröffentlichungen um eine geschlechtergerechte Schreibweise. Mehr erfahren: Geschlechtergerechte Sprache beim BfDI

Gender (verweist auf: Geschlechtergerechte Sprache beim BfDI)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verfolgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Ziel, den Datenschutz zu sichern und auszubauen. Er trägt damit zur notwendigen Autonomie aller Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat, Organisationen und Unternehmen bei. Seit 2006 kann sich zudem jeder an ihn wenden, der sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als verletzt ansieht. Mehr erfahren: Der BfDI – informieren, beraten, durchsetzen

es sind vier große 3D Haken auf einem Blatt abgebildet (verweist auf: Der BfDI – informieren, beraten, durchsetzen)