Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Pressestelle

Pressesprecher: Philipp Wilhelmstrop

Telefon: 0228 997799-5100
E-Mail: pressestelle@bfdi.bund.de
E-Mail Social Media: socialmedia@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation können Sie den aktuellen PGP-Key der Pressestelle und des Social-Media-Teams herunterladen.

Aufnahme Presseverteiler: Bitte schicken Sie uns eine Mail an pressestelle@bfdi.bund.de. Bitte beachten Sie, dass der Presseverteiler nur für journalistisch tätige Personen gedacht ist. Andere interessierte Personen können sich in den Newsletter der BfDI eintragen.

Häufige Fragen an die Pressestelle

Wofür ist die BfDI zuständig?

  • Bundesministerien und Bundesbehörden
  • Post- und Telekommunikationsdienstleiter, soweit sie Post- und Telekommunkationsdienstleistungen erbringen
  • die meisten gesetzlichen Krankenkassen (weitere Informationen hierzu finden Sie unter auf unserer Seite Gesundheit und Soziales)
  • die Arbeitsagenturen mit Ausnahme der regionalen Stellen
  • Beratung der Bundesregierung bei Gesetzgebungsprozessen
  • Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss

Was ist das Marktortprinzip?

Aufgrund der förderalen Organisation des Datenschutzes in Deutschland ist immer die Datenschutzaufsichtsbehörde für ein Unternehmen zuständig, in deren Bundesland ein Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Es ist dabei unerheblich, ob ein Unternehmen bundesweit handelt.

Was ist der One-Stop-Shop Mechanismus?

Der One-Stop-Shop Mechanismus sorgt dafür, dass immer die Datenschutzaufsichtsbehörde für ein Unternehmen zuständig ist, in deren Land ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union seinen Hauptsitz hat.

Wer ist für Unternehmen zuständig, die keinen Hauptsitz innerhalb der Europäischen Union haben?

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden gegen Unternehmen ohne Hauptsitz innerhalb der Europäischen Union sind immer die Datenschutzaufsichtsbehörden am Wohnort des Beschwerdeführers zuständig.

Wann veröffentlicht die BfDI Stellungnahmen zu Gesetzen?

Die BfDI veröffentlicht Stellungnahmen zu Gesetzen, nachdem die jeweilige Stellungnahme an den Deutschen Bundestag oder seine Ausschüsse versendet wurde. Aus technischen Gründen kann es hier unter Umständen zu Verzögerungen kommen.

Wo kann die BfDI Interviews geben?

Die BfDI hält sich überwiegend am Dienstsitz in Bonn auf. Je nach Terminplan sind auch Interviews in Berlin möglich. Interviews über digitale Medien sind grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Details an die Pressestelle unter den vorgenannten Erreichbarkeiten.

Was muss ich für die Aufnahme in den Presseverteiler der BfDI veranlassen?

Bitte schicken Sie uns eine Mail an pressestelle@bfdi.bund.de. Bitte beachten Sie, dass der Presseverteiler nur für journalistisch tätige Personen gedacht ist. Andere interessierte Personen können sich in den Newsletter der BfDI eintragen.

Wo finde ich Bilder der BfDI, die zur Veröffentlichung genutzt werden können?

Eine Auswahl an Bildern können Sie unter Pressebilder auf dieser Seite finden.

Wer hat aktuell den Vorsitz über die Deutsche Datenschutzkonferenz?

Vorsitzende der DSK ist im Jahr 2025 die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Wer hat aktuell den Vorsitz über den Europäischen Datenschutzausschuss?

Derzeit hat den Vorsitz im Europäischen Datenschutzausschuss Finnland. Informationen zur Kontaktaufnahme zum Europäischen Datenschutzausschuss finden Sie hier.

Wer beantwortet datenschutzrechtliche Fragen zur Institutionen der Europäischen Union?

Diese Fragen beantwortet der Europäische Datenschutzbeauftragte.