Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Parlamentsbrief vom 15. November 2021

Der Parlamentsbrief wurde ursprünglich als PDF-Datei herausgegeben.

Auf ein Neues! Impulse zum Auftakt der neuen Legislatur

Perspektiven für Datenschutz und Informationsfreiheit

Neue Legislatur – neue Herausforderungen? Nicht ganz! Auch wenn sich im Kontext der Digitalisierung kontinuierlich neue Fragen stellen, sind längst noch nicht alle „alten“ Baustellen abgearbeitet. Für eine künftige Bundesregierung und den neuen Bundestag bleibt viel zu tun. Der BfDI hat schon im Vorfeld der Bundestagswahl mit einer eigenen ‚Digitalpolitischen Agenda‘ versucht, seiner Beratungsfunktion gerecht zu werden. Hier – ohne ein Ranking untereinander – nochmals die TOP 10 der datenschutz- und informationsfreiheitspolitischen To-dos aus Sicht des BfDI:

  1. Bilanz ziehen: Eine Überwachungsgesamtrechnung spiegelt das Maß von Freiheit und Überwachung, deckt überflüssige Grundrechtseingriffe auf und hilft, die Sicherheitsarchitektur passgenau zu formen.
  2. Mehr Offenheit wagen: Es ist Zeit, die bisherigen Regelungen zur Informationsfreiheit zu einem echten Transparenzgesetz fortzuentwickeln.
  3. Moderne Verwaltung datenschutzkonform: Jetzt beim Registermodernisierungsgesetz nachbessern.
  4. Dem Europarecht folgen: Eine umfassende rechtskonforme Umsetzung der JI-Richtlinie zügig umsetzen – gerade was die bisher fehlenden aufsichtsrechtlichen Befugnisse angeht.
  5. Verbraucherschutz konkret: Auf europäischer Ebene für eine Verankerung von Datenschutz und Datensicherheit im Produktsicherheitsrecht streiten ("datenschutzrechtliche Produkthaftung" für Hersteller).
  6. Keine Absenkung datenschutzrechtlicher Standards in Europa: Einsatz für eine ePrivacy-Verordnung, die diesen Namen auch verdient, ebenso wie für eine grundrechtsfreundliche Regulierung anderer Bereiche, etwa der Künstlichen Intelligenz.
  7. Nachschärfen der Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden: Vorschläge zur Beschleunigung der Datenschutzumsetzung bei grenzüberschreitenden Fällen aufgreifen.
  8. Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt Schritt halten: Den Beschäftigtendatenschutz zeitgemäß regeln.
  9. Die Datenschutzaufsicht in Deutschland optimieren: Ressourcen, Kooperation und Beratung ausbauen sowie Gewicht und Stimme in Europa stärken, beispielsweise mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Datenschutzkonferenz.
  10.   Digitale Gesundheit nicht ohne Datenschutz: durch ein Forschungsdatenschutzgesetz Rechtssicherheit für die Wissenschaft schaffen und durch ein überarbeitetes Patientendaten-Schutz-Gesetz allen die Kontrolle über ihre sensiblen Gesundheitsdaten ermöglichen.

Weiterführende Themen

Datenschutzpolitsche Agenda
Schreiben der DSK an das BMI zur BDSG Evaluierung

Am Puls der Digitalisierung

Was der BfDI eigentlich macht

Ministerien als oberste Bundesbehörden kennt jeder; auch der Bundesrechnungshof ist als oberste Bundesbehörde bekannt. Aber der BfDI? Auch er ist mit seinen aktuell rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit 2016 eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Mit Sitz in Bonn und ausgestattet mit besonderer Unabhängigkeit ist er als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle Bundesbehörden Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Sein Motto hierbei: „Wir schützen Menschen, nicht Daten.“

Der Bundestag hat am 29. November 2018 den Diplom-Informatiker Prof. Ulrich Kelber für die Dauer von fünf Jahren in dieses Amt gewählt. Kelber, zuvor Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, leitet seit dem 7. Januar 2019 die Behörde. Er vertritt zusammen mit einem Vertreter der Länder Deutschland im Europäischen Datenschutzausschuss, dem Leitgremium zur einheitlichen und kooperativen Anwendung des europäischen Datenschutzrechts. 2022 übernimmt er für ein Jahr den Vorsitz der Datenschutzkonferenz, der koordinierenden nationalen Zusammenkunft mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern.

Auch wenn die Aufsicht über Private, also insbesondere die Wirtschaft, weitgehend in Länderhand liegt, ist auch der BfDI hier nicht ganz außen vor. So kontrolliert und berät er neben allen öffentlichen Stellen des Bundes und bestimmten Trägern der sozialen Sicherung auch die Finanzverwaltung und die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen, soweit diese Telekommunikations- bzw. Postdienstleistungen erbringen. Bei Datenschutzverstößen kann der BfDI von ihm beaufsichtigte Stellen warnen, verwarnen und anweisen sowie Verbote oder auch Geldbußen (nicht-öffentliche Stellen) verhängen.

Gleichzeitig ist der BfDI Berater zu datenschutzrechtlichen Fragen, gerade, wenn es um Rechtsetzung geht. Er wirkt zudem an der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf europäischer und internationaler Ebene in einer Vielzahl von Gremien mit. Überdies ist er ebenso Ansprechpartner für alle Angelegenheiten der Informationsfreiheit, also zum Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Im Zentrum der Digitalisierung reichen die Themen des BfDI in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens; viele davon stehen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext. Wichtig bei seiner Arbeit ist dabei der stetige Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Breiten Raum in der täglichen Arbeit des BfDI nehmen vor allem Beschwerden ein, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit und kostenfrei an den BfDI wenden können, wenn sie ihrer Rechte verletzt sehen.

Überdies sensibilisiert und klärt der BfDI über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte auf. Jährlich veröffentlicht er zudem seine Tätigkeitsberichte an den Deutschen Bundestag, die über seine Arbeit, getroffene Maßnahmen und Sanktionen sowie seine Verbesserungsvorschläge informieren.

Weiterführende Themen

Über uns
Tätigkeitsberichte

Der BfDI – Dienstleister für Parlament und Regierung

Unser Selbstverständnis

Die Europäische Grundrechtecharta und unser Grundgesetz verpflichten zum Schutz personenbezogener Daten. Deswegen sollten auch bei allen Rechtsetzungsvorhaben die Belange des Datenschutzes von Anfang an mit in den Blick genommen werden, besonders dann, wenn sie sich auf den ersten Blick gar nicht so aufdrängen. Und hier kommen der BfDI und sein Beratungsauftrag ins Spiel.

Es liegt auf der Hand, dass ein verantwortungsvoller Entscheidungsprozess von Parlament und Regierung die Kenntnis etwaiger Datenschutzprobleme und möglicher Alternativen voraussetzt. Die einfache Redensart ‚Vorsorge ist besser als Nachsorge‘ gilt auch beim Grundrechtsschutz. Deswegen gehen die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz beide davon aus, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden auch und gerade bei der Rechtsetzung proaktiv beraten – vom ersten Referentenentwurf bis hin zur letzten parlamentarischen Beratung. Hierbei fühlen wir uns als BfDI selbstverständlich der Vertraulichkeit der Beratungsprozesse in Regierung und Parlament verpflichtet – der Schutz sensibler Informationen ist schließlich Markenkern des BfDI und notwendig für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht die frühzeitige Beteiligung bei allen datenschutz- und informationsfreiheitspolitischen Vorhaben vor – leider wird dies in der Praxis nicht immer gelebt.

Auch der Bundestag sollte das Potential des BfDI ausschöpfen. Deswegen auch hier das Angebot an alle parlamentarischen Akteure und Gremien, den BfDI einzubinden und seine Expertise einzuholen – kommen Sie einfach auf uns zu! Unser Selbstverständnis ist, als Sachwalter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein umfassender Dienstleister von Parlament und Regierung zu sein; beratend, kritisch – aber immer konstruktiv!

Der BfDI hat jüngst dem neuen Präsidium des Deutschen Bundestags und den parlamentarischen Geschäftsführungen drei wesentliche Vorschläge zur Ergänzung der Geschäftsordnung unterbreitet, wie die gemeinsame Arbeit weiter optimiert werden könnte:

  1. Grundsätzliche Einbeziehung des BfDI bei allen datenschutzrelevanten Anhörungen – außerhalb des Fraktionsproporzes entsprechend der Rolle als neutralem Amtsträger.
  2. Allgemeiner Zugang des vom Parlament gewählten BfDI zu den Ausschussberatungen und -dokumenten (wie im Fall der Bundesregierung, als deren Teil der BfDI dieses Recht früher bereits einmal innehatte).
  3. Vorstellung und Erörterung der Tätigkeitsberichte des BfDI im Plenum.

Multi-Channel, niedrigschwellig, adressatengerecht

Unser Angebot für Sie

Welche Schlagwörter es für Kontaktaufnahme und Informationen auch gibt, wir erfüllen sie alle: Broschüren, Handreichungen, Orientierungshilfen und nicht zuletzt die jährlichen Tätigkeitsberichte gehören zum allgemeinen Informationsangebot des BfDI. Pressemitteilungen, Artikel und Reden sowie spezielle Medien wie etwa kindgerechte Publikationen ergänzen zusammen mit einer informationsreichen Homepage, dem Social-Media-Kanal Mastodon und dem Datenschutzforum das breite Informationsspektrum des BfDI für Jedermann.

Im parlamentarischen Bereich stehen beratende Stellungnahmen, die Teilnahme an Anhörungen, die Erörterung der Tätigkeitsberichte und natürlich der Parlamentsbrief, der turnusmäßig vier Mal im Jahr erscheint, im Mittelpunkt der Kommunikation mit dem Deutschen Bundestag. Im Fall aktueller Themen von besonderem Interesse wie etwa Datenschutzvorfällen versendet der BfDI zudem gezielte Informationen für Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Egal, ob ein persönlicher Austausch im Einzelgespräch, ein Gespräch unter Obleuten, der Besuch von Arbeitskreisen, Fraktionssitzungen oder sonstigen Gremien, die Teilnahme an Fachveranstaltungen oder welche Form des Austausches Sie auch immer wünschen, der BfDI und sein Haus stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Als spezielle Schnittstelle zum BfDI und „Briefkasten ins Haus“ steht für Sie das Hauptstadtteam in unserem Berliner Verbindungsbüro bereit; Sie erreichen die dortigen Kolleginnen und Kollegen unter hauptstadtteam@bfdi.bund.de

Weiterhin bietet der BfDI zu aktuellen Themen rund um den Datenschutz und die Informationsfreiheit regelmäßig spezielle Workshops für Abgeordnete sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Hier geben die Fachleute des BfDI einen besonderen thematischen Einblick, Hintergrund-Informationen und stehen Rede und Antwort. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch abseits von Gremien und Öffentlichkeit.

Speziell zu Beginn der neuen Legislatur bietet der BfDI im Dezember 2021 sowie nochmals im Januar und Frühjahr 2022 einen inhaltsgleichen Workshop insbesondere für diejenigen an, die sich erstmals mit Grundlagen des Datenschutzes befassen. Dabei geht es nicht um Datenschutzfragen im Büroalltag, sondern um fachliche Basics von Datenschutzrecht und -politik, grundlegende Prinzipien, Rechtsnormen sowie Grundzüge der Aufsicht und des Sanktionsregimes; Einladungen hierzu werden wir in Kürze gesondert versenden.

Gerne können Sie den BfDI und seine Behörde auch bei einem Besuch Vor-Ort in Bonn kennenlernen und einen vertieften Einblick in die behördliche Arbeit nehmen. In Berlin bieten wir zudem für Besuchergruppen Vorträge zur Arbeit unserer Behörde an.

Weitere Informationen

Bisherige Parlamentsbriefe
Veröffentlichte Dokumente des BfDI
BfDI auf Mastodon

Der Parlamentsbrief als PDF-Download: