Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Praktikum & Referendariat beim BfDI

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bietet an seinem Bonner Standort Ausbildungsmöglichkeiten während des Studiums und im Rahmen des Rechtsreferendariats (Verwaltungs-, Wahlpflicht- oder Wahlstation) an.

4 Würfel mit dem Aufdruck Jobs liegen auf einer Zeitung
Quelle: ©fotogestoeber - stock.adobe.com

Praktikum

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ermöglicht im Rahmen vorhandener Kapazitäten Studentinnen und Studenten ein nach der Hochschul- bzw. Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum. Für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie für Absolventinnen und Absolventen mit erfolgreichem Studienabschluss ist ein Praktikum leider nicht möglich.

Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen dauern und grundsätzlich 3 Monate nicht übersteigen.
  • Während des Praktikums besteht für die Studentinnen und Studenten kein Urlaubsanspruch.
  • Für das Praktikum ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Eine endgültige Zusage zur Ableistung des Praktikums kann daher frühestens nach Eingang des Führungszeugnisses erfolgen.
  • Der BfDI übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von € 300,- monatlich gezahlt.

Vor Praktikumsbeginn wird zwischen der Praktikantin / dem Praktikanten und dem BfDI ein Praktikumsvertrag geschlossen. Die Praktikanten bleiben während der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Studierende, d. h. Mitglieder ihrer jeweiligen Hochschule mit allen Rechten und Pflichten als Studierende.

Praktikumsverträge bzw. Vereinbarungen mit Fach-/Hochschulen können nicht geschlossen werden.

Bewerbungsverfahren:

Fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben bitte folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • ein aussagefähiges Anschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • Kopien der Leistungsnachweise oder Notenübersicht
  • Nachweis, dass es sich bei dem gewünschten Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (z. B. Auszug aus der Prüfungs- oder Studienordnung; Bestätigung der Hochschule)
  • Immatrikulationsbescheinigung  (eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums ist im Falle der Zusage eines Praktikumsplatzes unaufgefordert nachzureichen).

Zudem sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • gewünschter Zeitraum und Dienstort,
  • Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Organisationseinheit Sie das Praktikum absolvieren möchten. Grundsätzlich ist ein Einsatz in allen Organisationseinheiten des Hauses möglich. Informationen zu den einzelnen Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan des BfDI.

Referendariat

Der BfDI bietet interessierten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes eine Verwaltungs-, Wahlpflicht- oder Wahlstation abzuleisten.

Im Rahmen der Ausbildungsstation werden keine zusätzlichen Vergütungen für Unterkunft oder Ähnliches (z. B. Fahrtkosten etc.) gezahlt.

Bewerbungsverfahren:

Fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben bitte folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • ein aussagefähiges Anschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • eine Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung
  • eine Kopie der Urkunde über die Ernennung zum/r Referendar/in bzw. der verbindlichen Zusage für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.

Zudem sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • gewünschter Zeitraum und Dienstort,
  • Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Organisationseinheit Sie das Referendariat absolvieren möchten. Grundsätzlich ist ein Einsatz in allen Organisationseinheiten des Hauses möglich. Informationen zu den einzelnen Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan des BfDI.

Hinweise zur Bewerbung

Praktika oder Referendariate sind ausschließlich am Standort Bonn möglich.

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung ca. 6 Monate vor Beginn des Praktikums / der Referendariatsstation vorliegen.

Verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, sondern heften Sie die Bewerbungsunterlagen zusammen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Elektronisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten in einer pdf-Datei zusammengefasst sein.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte per Post oder per E-Mail an:

An den

Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat Z1
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn

oder an:

ausbildung@bfdi.bund.de

Für praktische Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der oben genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.