Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Datenschutzerklärung des BfDI für Stellenausschreibungen

Dies ist die Datenschutzerklärung des BfDI für Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren.

1. Kontakt

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Anschrift Bonn: Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn
Anschrift Berlin: Friedrichstr. 50, 10117 Berlin
Zentrale Telefonnummer: 0228/997799-0
Zentrale Mail-Adresse: poststelle@bfdi.bund.de

Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Herr Kapsa
Telefonnummer: 0228/997799-1950
E-Mail-Adresse: bdsb@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) können Sie von einem Schlüsselserver den aktuellsten PGP-Key des bDSB herunter laden. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels: 6DF7E0EAE04ECEFCC916E907E6FC45A7AD367572

2. Einleitung und Zwecke der Verarbeitung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verarbeitet beider Wahrnehmung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Zu seinen öffentlichen Aufgaben gehören insbesondere die folgenden Teilbereiche:

  • Die Überwachung und Durchsetzung der DSGVO und des BDSG bei Verantwortlichen, die seiner Aufsicht unterliegen, einschließlich der dazu notwendigen Kooperation mit Datenschutzbehördender Länder und der Mitgliedstaaten der EU
  • Die Kontrolle der Informationsfreiheit bei Verantwortlichen, die seiner Aufsicht unterliegen
  • Die Bereitstellung von Informationen über das Datenschutzrecht und die Informationsfreiheitan Dritte oder an die Öffentlichkeit
  • Die Bearbeitung von Beschwerden zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheitbetroffener Personen über Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die seiner Aufsicht unterliegen

Der BfDI verarbeitet als zivilrechtliche Vertragspartei bzw. als öffentlich-rechtliche Dienststelle personenbezogene Daten. Beispiele hierfür sind die Personalgewinnung und –verwaltung, die Beschaffung von Büromaterialien oder Hilfsdienstleistungen. Der BfDI verarbeitet in Verfolgungseiner eigenen Interessen dabei gegebenenfalls auch die personenbezogenen Datender Beschäftigten der Vertragspartei. Das Interesse des BfDI liegt dabei auf der Anbahnung, dem Abschluss und der Durchführung solcher Vertragsbeziehungen.

Der BfDI verarbeitet auf der Grundlage von Einwilligungen personenbezogene Daten für besondereDienstleistungen. Beispiele hierfür sind der allgemeine Newsletter sowie der Newsletter für die Presse.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Für das Datenschutzrecht:
Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), e), f) DSGVO i. V. m. Art. 57, 58 Abs. 1, 77, 88DSGVO, §§ 14, 16, 60 und61 BDSG sowie §§3, 26BDSG, §§ 8, 106BBG

Für das Informationsfreiheitsrecht:
Art. 6 Abs. 1 lit. a), b), e), f) DSGVO i. V. m.Art. 88 DSGVO, § 12 IFG, §§ 21, 24, 25 und 26 BDSG-altsowie §§ 3, 26 BDSG, §§8, 106BBG

Die betroffene Person hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung, auf der eine Verarbeitungihrer personenbezogenen Daten beruht, zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeitder aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung berührt wird.

4. Empfängerkategorien

Bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben übermittelt der BfDI personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder (insbesondere an die Aufsichtsbehördender Länder) sowie an die Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der EU, Vertreter der Presse und Betroffene sowie an Auftragnehmer des BfDI.

Dabei wird stets geprüft, ob eine Übermittlung in diesem Sinne erforderlich ist. Für die gesondert genannten Aufgabenfelder des BfDI ergeben sich in der Regel folgende Empfängerkreise:

a) Überwachung und Durchsetzung der DSGVO, des BDSG und anderer Datenschutzvorschriftenbei Verantwortlichen, die der Aufsicht durch den BfDI unterliegen Öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder sowie Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaatender EU, Betroffene und an Auftragnehmer des BfDI für die interne Verwaltungstätigkeitder eigenen Dienststelle
Im Falle einer notwendigen Kommunikation mit Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten der EU, wird diese unter Nutzung des durch die Europäische Kommission betriebenen Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) durchgeführt.

b) Kontrolle der Informationsfreiheit bei Verantwortlichen, die der Aufsicht durch den BfDI unterliegen Öffentliche Stellen des Bundes und an Auftragnehmer des BfDI für die interne Verwaltungstätigkeitder eigenen Dienststelle

c) Die Bereitstellung von Informationen über das Datenschutzrecht und die Informationsfreiheitan Dritte oder an die Öffentlichkeit Öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder für die Abstimmung von Informationenmaterialien, Presse für die Verbreitung von Informationen und an Auftragnehmer des BfDI für die interne Verwaltungstätigkeit der eigenen Dienststelle

d) Die Bearbeitung von Beschwerden zum Datenschutz und der Informationsfreiheit durch betroffene Personen über Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
Für das Datenschutzrecht:
Öffentliche Stellen des Bundes, soweit diese vom Gegenstand der Beschwerde betroffen sind (insbesondere als Verantwortlicher), Aufsichtsbehörden der Länder sowie der Mitgliedstaaten der EU, soweit diese für den Gegenstand der Beschwerde zuständig sind und an Auftragnehmer des BfDI für die interne Verwaltungstätigkeit der eigenen Dienststelle
Für das Informationsfreiheitsrecht:
Öffentliche Stellen des Bundes, soweit diese vom Gegenstand der Beschwerde betroffen sind (insbesondere als Verantwortlicher) und an Auftragnehmer des BfDI für die interne Verwaltungstätigkeit der eigenen Dienststelle

e) Abgabe an das Bundesarchiv
Durch den BfDI werden in Absprache mit dem Bundesarchiv grundsätzlich keine Akten über Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an das Bundesarchiv abgegeben. Hiervon wird nur in Einzelfällen abgewichen, wenn das zuständige Referat zu der Einschätzung gelangt, dass es sich um einen historisch wertvollen Sachverhalt handelt.

f) Handeln als zivilrechtliche Vertragspartei und in Verfolgung eigener Interessen
Öffentliche Stellen des Bundes für die Unterstützung bei Vergabeverfahren und bei der finanziellen Betreuung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten des BfDI, andere Auftragnehmer des BfDI für die gegenseitige Unterstützung bei bestimmten Projekten und an Auftragnehmer des BfDI für die interne Verwaltungstätigkeit der Dienststelle

g) Versand von Newslettern
Auftragnehmer des BfDI für die interne Verwaltungstätigkeit der Dienststelle

5. Speicherdauer

Die Speicherung erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien, die gemäß der IT-Richtlinie des BfDI verbindlichen Regelungsgehalthat.

6. Betroffenenrechte

Sowohl im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben als auch als zivilrechtliche Vertragsparteiist der BfDI verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Den Betroffenen stehen daher folgende Rechte aus der DSGVO zur Verfügung:

a) Recht auf Auskunft -Art. 15 DSGVO

Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

b) Recht auf Berichtigung -Art. 16 DSGVO

Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

c) Recht auf Löschung -Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregeltenAusnahmen von diesem Recht.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung -Art. 18 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

e) Recht auf Datenübertragbarkeit -Art. 20 DSGVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeitfür den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zulassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung,wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

f) Recht auf Widerspruch -Art. 21 DSGVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

7. Notwendigkeit der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den BfDI steht im unmittelbaren Zusammenhangmit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Insbesondere bei der Überwachung und Durchsetzung der DSGVO bei Verantwortlichen, die der Aufsicht durch den BfDI unterliegen, kann die Bereitstellung von personenbezogenen Datenaufgrund des Art. 58 Abs. 1 lit. a) DSGVO gesetzlich notwendig sein. Im Falle der Nichtbereitstellungverfügt der BfDI über Abhilfebefugnissegemäß Art. 58 Abs. 2 DSGVO. Bei der Kontrolle der Informationsfreiheit bei Verantwortlichen, die der Aufsicht durch den BfDI unterliegen, kann die Bereitstellung von personenbezogenen Daten aufgrund von § 12 Abs. 3IFG in Verbindung mit § 24 Abs. 4 BDSG-alt gesetzlich notwendig sein. Im Falle der Nichtbereitstellungverfügt der BfDI über ein Beanstandungsrecht gemäß § 25 BDSG-alt.

8. Sonstige Informationen

Es besteht hinsichtlich der Datenverarbeitung des BfDI kein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

9. Homepage des BfDI

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf das Internet-Angebot des BfDI und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Vor der Speicherung wird jeder Datensatz durch Veränderung der IP-Adresse anonymisiert. Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:

  • anonymisierte IP-Adresse,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • verwendetes Gerät,
  • Herkunftsland des Zugriffs,
  • Datum und Uhrzeit,
  • aufgerufene Seite / Name der abgerufenen Datei,
  • übertragene Datenmenge,
  • Meldung, ob der Zugriff / Abruf erfolgreich war.

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