Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Aufgaben und Befugnisse der BfDI

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Sie ist der Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

ein Kugelschreiber liegt auf einem Tablet und daneben liegt eine Brille auf einem Laptop
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Die BfDI ist die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle öffentlichen Stellen des Bundes wie auch für bestimmte Träger der sozialen Sicherung. Außerdem beaufsichtigt sie die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen, soweit diese Telekommunikations- bzw. Postdienstleistungen erbringen. Die BfDI kontrolliert diese Stellen, ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden.

Bei Feststellung eines Datenschutzverstoßes kann die BfDI die beaufsichtigten Stellen warnen, verwarnen und Verbote oder auch Geldbußen (nur gegenüber nicht-öffentlichen Stellen) verhängen.

Gleichzeitig ist die BfDI Berater des Deutschen Bundestages in datenschutzrechtlichen Fragen.

Neben den beiden Aufgaben der Kontrolle und der Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen sensibilisiert und klärt die BfDI die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf.

Weiterhin ist die BfDI Ansprechpartnerin bei Fragen zur Informationsfreiheit, also zum Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich mit einer Beschwerde an die BfDI zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine der Aufsicht der BfDI unterliegende Stelle ihre Rechte in den Bereichen Datenschutz oder Informationsfreiheit verletzt hat. Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist grundsätzlich kostenfrei.

Die BfDI gibt jährlich einen Tätigkeitsbericht heraus, in dem sie über ihre Arbeit informiert. Dabei berichtet sie insbesondere über die von ihr verhängten Sanktionen und Maßnahmen.