Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Aufgaben und Befugnisse des BfDI

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Seit dem 7. Januar 2019 ist Prof. Ulrich Kelber der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er ist der Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. 

ein Kugelschreiber liegt auf einem Tablet und daneben liegt eine Brille auf einem Laptop
Quelle: ©yurolaitsalbert - stock.adobe.com

Der BfDI ist die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle öffentlichen Stellen des Bundes wie auch für bestimmte Träger der sozialen Sicherung. Außerdem beaufsichtigt er die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen, soweit diese Telekommunikations- bzw. Postdienstleistungen erbringen. Der BfDI kontrolliert diese Stellen, ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden.

Bei Feststellung eines Datenschutzverstoßes kann der BfDI die beaufsichtigten Stellen warnen, verwarnen und Verbote oder auch Geldbußen (nur gegenüber nicht-öffentlichen Stellen) verhängen.

Gleichzeitig ist der BfDI Berater des Deutschen Bundestages in datenschutzrechtlichen Fragen.

Neben den beiden Aufgaben der Kontrolle und der Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen sensibilisiert und klärt der BfDI die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf.

Weiterhin ist der BfDI Ansprechpartner bei Fragen zur Informationsfreiheit, also zum Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich mit einer Beschwerde an den BfDI zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine der Aufsicht des BfDI unterliegende Stelle ihre Rechte in den Bereichen Datenschutz oder Informationsfreiheit verletzt hat. Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist grundsätzlich kostenfrei.

Der BfDI gibt jährlich einen Tätigkeitsbericht heraus, in dem er über seine Arbeit informiert. Dabei berichtet er insbesondere über die von ihm verhängten Sanktionen und Maßnahmen.