Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat 34 - Bundesnachrichtendienst, Militärisches Nachrichtenwesen, Unabhängiger Kontrollrat

Referat 34 ist für die datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Nachrichtenwesens der Bundeswehr (MilNw) und des Unabhängigen Kontrollrats sowie für die Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung im Bereich des BND und des MilNw zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit kooperiert das Referat 34 mit den drei weiteren unabhängigen Kontrollbehörden des Bundes über die Nachrichtendienste. Hierzu gehören das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages (PKGr), die G-10 Kommission des Deutschen Bundestages und der Unabhängige Kontrollrat

Zum Schutz zu Unrecht betroffener Personen führt Referat 34 in einem gesetzlich vorgegebenen Turnus Pflichtkontrollen der Antiterrordatei, des VISA-Informationssystems und des Schengener Informationssystem beim BND durch. Über diese Pflichtkontrollen hinaus kontrolliert Referat 34 auch in weiteren Bereichen die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten durch den BND und das MilNw. Seine Beratungs- und Kontrolltätigkeit verbindet Referat 34 regelmäßig mit Informationsbesuchen, in deren Rahmen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den BND und das MilNw von der allgemeinen Systematik bis ins Detail nachvollzogen werden.

Vor der Inbetriebnahme neuer Systeme, in denen heimlich erhobene personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss der BND den BfDI anhören. Dadurch wird der BfDI im Rahmen der ihm höchstrichterlich zugewiesenen Kompensationsfunktion in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung frühzeitig zu beurteilen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Auch das MilNW bindet Referat 34 frühzeitig vor der Inbetriebnahme neuer Systeme ein.

Die Einzigartigkeit des BND und des MilNw in der deutschen Behördenlandschaft bedeuten besonders anspruchsvolle aufsichtliche Herausforderungen. Um dabei etwaige Datenschutzverstöße systematisch aufdecken zu können, werden neben juristischen auch technische Fähigkeiten des Referats 34, etwa durch Datenanalysen, eingesetzt. Die interdisziplinär geprägte Arbeit ermöglicht es Referat 34, systemübergreifende Risiken bei BND und MilNW erkennen und angehen zu können.

Die Mitarbeit des BND in den behördenübergreifenden Kooperationsplattformen Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), Gemeinsames Internetzentrum (GIZ), Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) und Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM)) wird ebenfalls von Referat 34 begleitet.

Jede Person, die sich durch die Verarbeitung ihrer Daten durch den BND oder das MilNW in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlt, kann sich an das Referat 34 wenden.

Kontakt

Referatsleitung: Frau Mittnacht
Telefon: +49 (0)228-997799-3400
E-Mail: referat34@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 34 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen.
Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
E953 EEA9 AD51 DDEF 665E  7062 B28F 4705 B84D A284