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Referat 32 - Bundeskriminalamt, Generalbundesanwaltschaft

Dem Referat 32 obliegt die Kontrolle und Beratung des Bundeskriminalamtes (BKA), des Generalbundesanwaltes sowie der zentralen Register beim Bundesamt für Justiz (insbesondere das Bundeszentralregister und das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister). Die datenschutzrechtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts betrifft vornehmlich das Strafverfahrensrecht und das Strafvollzugsrecht.

Wesentliche Auswirkungen auf die Tätigkeit des Referates haben zudem die auf nationaler Ebene gesetzlich vorgesehenen Pflichtkontrollen. Danach muss das Referat 32 zahlreiche Dateien in engen zeitlichen Zyklen regelmäßig kontrollieren. Dazu gehören neben der Rechtsextremismus- und Antiterrordatei weitere Pflichtkontrollen nach dem Bundeskriminalamtgesetz, so z. B. im Bereich heimlicher Grundrechtseingriffe. Regelmäßige, effektive und wirksame Kontrollen sollen den Grundrechtsschutz von Betroffenen gewährleisten, weil diese sich gegen solche Eingriffe - mangels Kenntnis der Maßnahme - nicht selbst wehren können.

Der Beratungsauftrag des Referates 32 erstreckt sich ferner auf die für die genannten Behörden zuständigen Aufsichtsbehörden, die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag samt seiner Ausschüsse.

Kontakt

Referatsleitung: Herr Bergemann
Telefon: +49 (0)228-997799-3200
E-Mail: referat32@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 32 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
354AC19FFA881D0B46E78C9F55F9DA9999B027F9