Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat 24 - Telekommunikation

Das Referat 24 widmet sich dem Datenschutz im Bereich Telekommunikationsdienste.

Jeder Kunde von Telekommunikationsunternehmen kann sich bei datenschutzrechtlichen Problemen an den BfDI wenden. Wann müssen zum Beispiel nach einer Vertragskündigung die Daten gelöscht werden? Datenschutzrechtliche Kontrollen von Telekommunikationsunternehmen bilden einen weiteren Schwerpunkt, wobei diese Kontrollen nicht selten ihre Ursache in Kundenbeschwerden oder sonstigen Eingaben von Privatpersonen haben. Daneben ist das Referat in datenschutzrechtlichen Fragen auch Ansprechpartner für die Telekommunikationsunternehmen. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Firmen datenschutzgerechte Lösungen für den Einsatz moderner Telekommunikationstechnik sowie bei aktuellen Geschäftsmodellen zu finden.

In den letzten Jahren haben Fragen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Bereich der Telekommunikation zugenommen. Mit der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und insbesondere mit dem seit dem 01.12.2021 anzuwendenden neuen Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) bestehen bei vielen Akteuren in der Wirtschaft und auch bei den Nutzern noch viele Umsetzungsfragen und es gibt erheblichen Beratungsbedarf.

Mit dem Kodex elektronische Kommunikation besteht seit 2020 auf europäischer Ebene auch endlich mehr Rechtsklarheit, welche Themenbereiche alle der telekommunikationsrechtlichen Regelungen unterliegen. Dieser wurde im seit dem 01.12.2021 anwendbaren überarbeiteten Telekommunikationsgesetz (TKG) in deutsches Recht übernommen. Themenbereiche sind neben der klassischen Telefonie (Festnetz und Mobile Telekommunikation) und Internetzugang insbesondere auch E-Mail-Dienste, Videokonferenzsysteme und Messenger-Dienste. Letztere werden aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe zu Telemediendiensten im Nachbarreferat behandelt.

Darüber hinaus begleitet das Referat regelmäßig auch die Bundesregierung und den Bundestag bei der Schaffung beziehungsweise der Aktualisierung der Rechtsgrundlagen der elektronischen Kommunikation auf nationaler und europäischer Ebene. Nicht selten gilt es hier, mit z.T. auch sehr kritischen Stellungnahmen auf die sowohl in der Grundrechte-Charta der EU als auch in unserem Grundgesetz niedergelegten Rechte auf Privatheit und das Fernmeldegeheimnis hinzuweisen und deren Einhaltung immer wieder neu einzufordern. Beispielhaft seien hier die verschiedenen Versuche der Bundesregierung zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung genannt.  

Kontakt

Referatsleitung: Herr Dr. Stadler
Telefon: +49 (0)228-997799-2400
E-Mail: referat24@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 24 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
FD63 5F14 26CF 613F DFF7 50B4 42F3 0E83 24B9 43A1