Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat 23 - Telemedien und Messengerdienste

Das Referat 23 widmet sich dem Datenschutz in den Bereichen Telemedien bei öffentlichen Stellen des Bundes und Messengerdiensten.

Ist dieser Einwilligungsbanner zulässig? Darf der Verantwortliche einer Webseite oder App Trackingtechnologien wie Cookies ohne meine Einwilligung verwenden und mir zielgerichtete Werbung anzeigen? Ist es zulässig, wenn die Bundesregierung ihre Öffentlichkeitsarbeit über soziale Netzwerke betreibt? Sind meine Daten bei diesem Messengerdienst sicher aufgehoben und darf dieser Dienst meine Daten überhaupt so verarbeiten, wie er es tut? Mit diesen – und vielen weiteren – Fragen beschäftigt sich Referat 23 im Bereich Telemedien.

Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) zum 1. Dezember 2021 gibt es in Deutschland nun klarere datenschutzrechtliche Regeln für Telemedien und Telekommunikationsdienste. Diese Vorgaben gilt es in die Praxis umzusetzen, auszufüllen, und zu konkretisieren. Hierfür gibt das Referat 23 der Bundesregierung und den unserer Aufsicht unterstehenden Institutionen Vorgaben und Hilfestellungen mit an die Hand. Bürgerinnen und Bürger werden für das Thema sensibilisiert und ihre Anfragen hierzu im Rahmen unserer Zuständigkeit beantwortet. Hier gilt es, klar zwischen den Vorgaben des TTDSG und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu differenzieren. Dies ist im Detail nicht immer einfach, da sich beide Vorgaben regelmäßig überschneiden.

Neben der Arbeit mit bestehendem nationalem und europäischem Recht (Fragen der Rechtsauslegung sowie Wahrnehmung unserer Datenschutzaufsicht), berät das Referat die Bundesregierung und den Bundestag bei der Schaffung neuer beziehungsweise Aktualisierung der entsprechenden Regelungen. Auch bei Rechtssetzungsvorhaben der Europäischen Union sind wir beteiligt und prüfen die jeweils vorgesehenen datenschutzrechtlichen Regelungen. Beispielhaft sei hier die CSAM-Verordnung (sog. Chatkontrolle) genannt. Weiterhin sind wir in Arbeitsgruppen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) aktiv und arbeiten hier aktiv an der Erstellung von Leitlinien mit. Zu der Arbeit auf europäischer Ebene gehört des Weiteren die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen. In sogenannten Kooperationsverfahren arbeiten wir mit anderen betroffenen europäischen Aufsichtsbehörden für eine einheitliche Rechtsanwendung zusammen. 

Außerdem beantwortet das Referat Bürgerbeschwerden und –anfragen zu Telemedien bei öffentlichen Stellen des Bundes wie Webseiten, Apps oder Social-Media-Angeboten sowie zu Messengerdiensten.

Messengerdienste haben sich zu einem der meist genutzten Kommunikationsmittel entwickelt und gewinnen auch im Umfeld der Bundesverwaltung an Popularität. Besonders, weil nicht selten hoch sensible und private Informationen über Messenger ausgetauscht werden, kann die Nutzung von Messengerdiensten zu Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre der Nutzenden führen. Nutzende „zahlen“ häufig keine Gebühr, sondern mit der Verwertung ihrer Nutzerdaten. Auch in diesem Bereich wacht das Referat über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Kontakt

Referatsleitung: Frau Hartmann
Telefon: +49 (0)228-997799-2300
E-Mail: referat23@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 23 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
1282 0D1F 0C20 F4C3 BBBF B54D 7DE4 BB8E 23BD 5948