Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat 22 - Postdienste,Wirtschaftsverwaltung

Im Postbereich nimmt sich das Referat datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Versand von Briefen und Paketen an. Dazu gehört insbesondere die Beratung und Kontrolle von Postdienstleistungsunternehmen, die aufgrund der spezialgesetzlichen Zuständigkeit nach dem Postgesetz der Aufsicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen.

Kernaspekt einer effektiven Aufsicht ist die Beratung der datenverarbeitenden Stellen. So unterstützt das Referat 22 Postdienstleister bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung von Prozessen und Anwendungen. Auch bei neuen Vorhaben oder Projekten, beispielsweise aufgrund der Digitalisierungsbestrebungen eines Unternehmens, steht Referat 22 den Verantwortlichen im Rahmen der gesetzlichen Beratungstätigkeit hinsichtlich der technischen oder juristischen Anforderungen im Einzelfall zur Verfügung.

Ferner führt das Referat angekündigte wie unangekündigte Datenschutzkontrollen durch, in deren Rahmen die Einhaltung der einschlägigen Rechtsgrundlagen überprüft wird.

Darüber hinaus unterstützt das Referat jedermann bei Fragestellungen rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten bei dem Versand von Paketen oder Briefen – von der Aufgabe von Postsendungen, über den Transport und die Lagerung bis hin zur Zustellung. Dazu gehört insbesondere auch Hilfestellung bei der Ausübung von Betroffenenrechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), falls beispielsweise von einem Postdienstleister eine Auskunft oder Löschung gewünscht wird.

Zu den Aufgaben des Referats gehört es auch, entsprechende Gesetzgebungsverfahren (wie z. B. die Anpassung des Postgesetzes (PostG) an das europäische Datenschutzrecht) zu begleiten. Dazu steht Referat 22 im ständigen Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, der Bundesnetzagentur, Vereinen und Verbänden.

Doch auch die Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und den Datenschutzkollegen in den europäischen Mitgliedsstaaten sind wichtig zur Klärung datenschutzrechtlicher Fragestellungen im Postbereich. Dazu arbeitet Referat 22 in den hierfür eingerichteten Gremien mit und bearbeitet im Rahmen von Kooperationsverfahren nach der DSGVO gemeinsam auch grenzüberschreitende Fragestellungen.

Das Referat 22 ist außerdem zuständig für den Datenschutz in der öffentlichen Wirtschaftsverwaltung des Bundes. Hierbei werden europäische Verordnungen rund um den digitalen Binnenmarkt genauso wie nationale Gesetzgebungsverfahren (wie z. B. zur Modernisierung des Vergaberechts oder des IHK-Rechts) oder die Anpassung spezialgesetzlicher Regelungen an das neue Europäische Datenschutzrecht begleitet. In diesem Zusammenhang ist uns die Unterrichtung des Deutschen Bundestags über aktuelle datenschutzrelevante Entwicklungen ein besonderes Anliegen.

Die Beratung und Kontrolle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, von dessen Geschäftsbereichsbehörden sowie der entsprechenden wirtschaftlichen Unternehmen des Bundes gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet des Referats 22. Dies betrifft etwa die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Kontakt

Referatsleitung: Frau Schäfer
Telefon: +49 (0)228-997799-2200
E-Mail: referat22@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 22 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
F243 E63E FC1D 61BE F4B7 E37D CB57 789B 3653 DD41