Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat 15 - Arbeitsverwaltung

Referat 15 ist zuständig für den Bereich Arbeitsverwaltung

Referat 15 berät und kontrolliert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit sowie die als gemeinsame Einrichtungen geführten Jobcenter in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Diese Jobcenter werden von der Bundesagentur für Arbeit und den jeweiligen kommunalen Trägern in gemeinsamer Trägerschaft geführt. Jede Person, die sich durch die Verarbeitung ihrer Daten durch die Bundesagentur für Arbeit oder eine gemeinsame Einrichtung in ihren  Rechten verletzt fühlt, kann sich an das Referat 15 wenden.

Die Datenschutzaufsicht über die sogenannten Optionskommunen, d. h.  Jobcenter, die eigenverantwortlich nur vom kommunalen Träger geführt werden, obliegt den Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Kontakt

Referatsleitung: Herr Dr. Kisker
Telefon: +49 (0)228-997799-1500
E-Mail: referat15@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 15 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
C23A 6904 9846 C31A 6DB9 B54E D454 4A4D 15BD 6B93