Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Referat 13 - Kranken- und Pflegeversicherung, Grundsatzfragen SGB

Referat 13 führt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die bundesunmittelbaren, gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen und ist darüber hinaus mit den grundlegenden Rechtsfragen im Bereich der Sozialgesetzgebung befasst.

Aufgabe des Referates 13 ist die Beratung der Bundesregierung und des Bundestages bei Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V - ausgenommen Kapitel 11 „Telematikinfrastruktur“, Referat 21), der gesetzlichen Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch Elftes Buch - SGB XI) und zu den übergreifenden und grundlegenden Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I, Sozialgesetzbuch Viertes Buch - SGB IV und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

Auch die Beratung und Kontrolle der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Zuständigkeitsbereich des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übernimmt Referat 13. Diese Aufgabe umfasst derzeit die Aufsicht über etwa 60 Betriebs-, Innungs-, Ersatz- und sonstige Kassen. Die inhaltlich mit diesen Sozialleistungsträgern zusammenhängenden (Bundes-)Behörden und Institutionen liegen ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Referates. Dazu gehören:

  • der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband oder GKV-SV), einschließlich der Stellungnahmen zu den Richtlinien des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
  • der Medizinische Dienst Bund (MD Bund), einschließlich der Stellungnahmen zu den Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund
  • der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) und dessen Stiftungen und Institute (IQTIG, IQWiG) einschließlich der Stellungnahmen zu den Beschlüssen des G-BA nach § 91 Abs. 5 a SGB V
  • das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), insbesondere der Austausch und die Abstimmung mit dem BAS im Zusammenhang mit der in § 16 BDSG vorgesehenen Gelegenheit zur Stellungnahme
  • die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • weitere Institutionen des Kranken- und Pflegeversicherungsbereichs, insbesondere Arbeitsgemeinschaften.

Referat 13 bearbeitet außerdem Beschwerden nach Art. 77 DSGVO und allgemeine Anfragen sowie Datenschutzverstoß-Meldungen nach Art. 33 DSGVO im Kontext der zuvor genannten Stellen.

Kontakt

Referatsleitung: Herr Müller
Telefon: +49 (0)228-997799-1300
E-Mail: referat13@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 13 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
0432 8DCD 821B 0056 8664 1E00 0E02 A5C1 13BF 8801