Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat 11 - Grundsatz, nichtöffentlicher Bereich

Das Referat 11 ist das Grundsatzreferat des BfDI. Es ist zuständig für die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren mit grundsätzlicher datenschutzrechtlicher Bedeutung. Dazu gehört auch die Anpassung des allgemeinen deutschen Datenschutzrechts – vor allem des Bundesdatenschutzgesetzes – an das Europäische Datenschutzrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt der Referatsarbeit liegt in der Auslegung des geltenden Datenschutzrechts und der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Grundsatzfragen. Das Referat unterstützt hier zum einen die Leitung sowie die anderen Organisationseinheiten des BfDI und steht den Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Unternehmen, Politik und der Öffentlichkeit beratend zur Verfügung. Zum anderen vertritt das Referat 11 den BfDI in den Arbeitsgruppen der deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, die sich mit grundsätzlichen Fragen der Anwendung des Datenschutzrechts befassen.

Das Referat ist darüber hinaus Ansprechpartner und Berater für alle Fragen zur Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus beobachtet das Referat in Kooperation mit den Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich.

Kontakt

Referatsleitung: Herr Hermerschmidt
Telefon: +49 (0)228-997799-1100
E-Mail: referat11@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat 11 können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
E8C6 5667 EEC0 3EC6 6F4A 5E2C 10C3 7158 11A0 7B51