Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Referat Informationsfreiheit - IF

Das Referat Informationsfreiheit widmet sich den Angelegenheiten der Informationsfreiheit.

Informationsfreiheit
Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) eröffnet einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) als spezielleres Gesetz gewährt einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Das Recht auf Informationszugang verbessert die Transparenz behördlichen Handelns und bietet die Chance zu einer bürgernäheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Jeder kann den Bundesbeauftragten anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG oder dem UIG verletzt sieht.


Kontakt

Referatsleitung: Frau Dr. Schlögel
Telefon: +49 (0)228-997799-6100
E-Mail: ReferatIFG@bfdi.bund.de

Zur verschlüsselten Kommunikation mit Referat Informationsfreiheit können Sie von einem Schlüsselserver (z. B. https://keys.openpgp.org) den aktuellsten PGP-Key dieses Referats herunterladen. Zum Abgleich finden Sie hier den zugehörigen Fingerabdruck dieses öffentlichen Schlüssels:
C1925BB8B84941434FB0CB859606C9147E1608A4