Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis, das gleichrangig neben der ärztlichen Schweigepflicht, dem Steuergeheimnis und dem Statistikgeheimnis steht. Mehr: Sozialgeheimnis …
Die Krankenkassen speichern eine Vielzahl von Daten ihrer Versicherten. Dies ist erforderlich, damit sie ihre Aufgabe der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten nachkommen können. Aber was passiert mit den Daten, wenn diese nicht mehr gebraucht werden? Mehr: Wie lang darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren? …
Zu Zwecken der Beitragsermittlung oder der Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung sind die Krankenkassen auf die Erhebung bestimmter Daten angewiesen. Doch nicht alles muss der Versicherte preisgeben. Mehr: Einkommensnachweise für die Krankenkasse …
Krankenkassen erfahren im Abrechnungsverfahren verschiedene medizinische Kenntnisse über den Versicherten. Die Einhaltung der sozialdatenschutzrechtlichen Vorgaben ist daher besonders wichtig. Mehr: Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken …
Der folgende Beitrag informiert Sie über wichtige datenschutzrechtliche Fragen zur Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16. Juli 2009 (BGBl. 1959). Mehr: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung …
Die Praxis einiger gesetzlicher Krankenkassen, im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zu erheben, ist datenschutzrechtlich unzulässig. Mehr: Keine Extra Daten für den Risikostrukturausgleich …
Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, private Zusatzversicherungen zwischen ihren Versicherten und einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu vermitteln. Doch was darf die Krankenkasse alles und was muss sie beachten? Mehr: Private Zusatzversicherungen - Vermittlung durch Krankenkassen …
Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Benötigt ein gesetzlich Versicherter Heil- oder Hilfsmittel, werden diese vom Arzt verordnet. Dabei ist der Arzt dafür verantwortlich, die Verordnung richtig und vollständig auszufüllen. Die Krankenkasse darf den Arzt lediglich kontaktieren, wenn die Verordnung unvollständig ist. Mehr: Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmittel …
Bei der Prüfung der Voraussetzungen für Häusliche Krankenpflege bedarf es umfassender Informationen über die Situation des Betroffenen. Medizinische Unterlagen gehören jedoch nur in die Hände des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Mehr: Häusliche Krankenpflege …
12.04.2009 // Herzinssuffizienz // Dr. Mustermann // Gesicherte Diagnose ... Gesundheitsdaten im Internet bedürfen eines hohen Datenschutzstandard. Mehr: Patientendaten im Internet …
Jede Krankenkasse vergibt nach jeweils eigenen, internen Systematiken Krankenversichertenkarten und -nummern. Nun lassen sich aus dieser Nummer keine personenbezogenen Daten mehr ableiten. Mehr: Krankenversichertenkarte und -nummer …
Die elektronische Gesundheitskarte wurde seit Oktober 2011 von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Mitglieder ausgegeben und gilt seit dem 1. Januar 2015 anstelle der früheren Krankenversichertenkarte als Berechtigungsausweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Sie enthält zum Schutz gegen Missbrauch ein Lichtbild des Versicherten und eine einheitliche Versichertennummer, die auch bei einem Kassenwechsel beibehalten wird. Ferner ist sie mit einem Mikroprozessor ausgestattet und damit technisch so ausgerüstet, dass zukünftig medizinische Anwendungen hinzugefügt werden können. Mehr: Allgemeine Informationen …
Die Krankenversichertenkarte nach § 291 Absatz 1 wird bis spätestens zum 1. Januar 2006 zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Zwecke zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert. Mehr: Gesetzliche Grundlagen …
Verantwortlich für die grundlegenden Entscheidungen zur Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz gematik genannt, die im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gegründet wurde. Das Bundesministerium für Gesundheit erließ Ende 2005 die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (BGBl. I S. 3128 ff), die in den Jahren 2006 (BGBl. I S. 2189 ff), 2009 (BGBl. I S. 3162 ff) und 2011 (BGBl. I S. 39 ff) fortgeschrieben wurde. Mehr: Historische Entwicklung …
Häufig möchten zu Pflegende oder deren Angehörige Einsicht in die Pflegedokumentation, zu deren Führung der Heimträger verpflichtet ist, nehmen. Mehr: Einsicht in die Pflegedokumentation …
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Wesentlichen eine Pflichtversicherung. Ihre Aufgabe besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden (Prävention), nach Eintritt eines Versicherungsfalls durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wieder herzustellen. Wichtige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch – insbesondere nach einem Arbeitsunfall – die Rehabilitation einzuleiten und zu begleiten. Rechtsgrundlagen für das Handeln der gesetzlichen Unfallversicherung ist das SGB VII, das bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungen enthält, die den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen des SGB X vorgehen. Mehr: Gesetzliche Unfallversicherung …
Die Neueinführung der Gutachterregelung des § 200 Absatz 2 SGB VII führte gegenüber der bisherigen Praxis, nach der ein beratender Arzt zu allen medizinischen Fragen - einschließlich eines Gutachtens - um Stellungnahme gebeten werden konnte, zu einer deutlichen Änderung. Die Anfangsschwierigkeiten führten zu zahlreichen Eingaben und Beschwerden, da viele Versicherte der Auffassung waren, dass ihnen die Rechte aus der Regelung des § 200 Absatz 2 SGB VII hätten gewährt werden müssen. Mehr: Gutachterregelung des § 200 Absatz 2 SGB VII …
In Krankenhäusern werden die Patientendaten auch für die Zwecke der medizinischen Forschung verwendet. Rechtsgrundlage hierfür sind spezialgesetzliche Regelungen z.B. in den Landeskrankenhausgesetzen oder Gesundheitsdatenschutzgesetzen. Mehr: Medizinische Forschung …
Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) vom 31. Juli 2009 regelt genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben den Umgang mit genetischen Daten. Zu den wichtigsten Grundprinzipien des Entwurfes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, als auch das Recht, diese nicht zu kennen (sogenanntes Recht auf Nichtwissen). Mehr: Gendiagnostikgesetz …