Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Hinweise und Muster zum Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten

Die Datenschutzkonferenz (DSK) unterstützt Behörden und Unternehmen dabei, ein datenschutzkonformes Verzeichnis über ihre Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.

ein digitales Dokument ist in mehreren Kreisen dargestellt und wird von einer Hand aus dem Hintergrund angetippt
Quelle: ©thodonal - stock.adobe.com

Behörden und Unternehmen müssen grundsätzlich ein Verzeichnis über ihre Verarbeitungstätigkeiten führen, Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um das Erstellen dieser Verzeichnisse zu erleichtern, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einheitliche Hinweise herausgegeben und entsprechende Musterformulare für Verantwortliche und für Auftragsverarbeiter entwickelt. Zudem hat die DSK ein Kurzpapier veröffentlicht, welches die wichtigsten Punkte zusammenfasst.