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Bekämpfung der Finanzkriminaltät

Für die Bekämpfung der Finanzkriminalität sind der Zollfahndungsdienst und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zuständig. Hier finden Sie Informationen zu Aufgaben und Befugnissen und welche personenbezogenen Daten mit welchen Mitteln von beiden Behörden erhoben und verarbeitet werden.

Die Aufgabe des Zollfahndungsdienstes ist die Bekämpfung von Zollkriminalität. Zur Strafverfolgung darf er deshalb verschiedenste personenbezogene Daten erheben und dabei weit in die informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Mehr erfahren: Zollfahndungsdienst

zwei Zollbeamte von hinten und auf der Rückansicht der Dienstkleidung ist die Aufschrift Zoll zu lesen (verweist auf: Zollfahndungsdienst)

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist eher unter ihrer Kurzbezeichnung "FIU" bekannt. Sie bearbeitet eine große Anzahl von Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen Straftaten und verarbeitet dabei eine große Menge von personenbezogenen Daten. Mehr erfahren: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - FIU

verschiedene Geldscheine sind mit einer Wäscheklammer an einer Leine aufgehängt (verweist auf: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - FIU)