Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Ihrer Rechte – Unsere Aufgaben

Auch gegenüber Behörden im Bereich Sicherheit haben betroffene Personen das Recht zu erfahren, welche Datenspeicherungen vorhanden sind. Auch Rechte zur Berichtigung und Löschung bestehen. Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen dazu, welche Betroffenenrechte existieren und wie wir als Datenschutzbehörde die Gewährleistung dieser Rechte und die Vorgaben zum Datenschutz überwachen.

Im personellen Geheim- und Sabotageschutz wird für Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Die erhobenen Daten unterliegen dabei besonderen Regeln. Mehr erfahren: Datenschutz und Sicherheitsüberprüfungen

es ist ein Polizist auf digitalem Grund abgebildet (verweist auf: Datenschutz und Sicherheitsüberprüfungen)

Die Nachrichtendienste des Bundes verarbeiten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags vielfältige Daten aus unterschiedlichen Quellen einschließlich der digitalen Kommunikations- und Informationsströme, aus denen sie beispielsweise Inhalte und Metadaten von Telekommunikation erfassen und auswerten. Ob dies korrekt erfolgt, überprüfen verschiedene Kontrollorgane. Mehr erfahren: Aufsicht über die Nachrichtendienste des Bundes

eine offene Festplatte ist mit digitalen Zahlen beschrieben (verweist auf: Aufsicht über die Nachrichtendienste des Bundes)