Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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eHealth

Immer mehr Gesundheitsdaten werden elektronisch verarbeitet. Doch was bedeutet dies im Umgang mit diesen besonders sensiblen Daten? Verschiedene Aspekte dazu finden Sie in den unten stehenden Artikeln.

Seit Anfang 2024 stellen Ärztinnen und Ärzte deutschlandweit gesetzlich Versicherten nur noch das sogenannte E-Rezept aus. Bereits im Jahr 2020 wurde mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz festgelegt, dass ärztliche Verordnungen elektronisch über das Digitalisierungsnetz des Gesundheitsbereichs, die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI), übermittelt werden müssen. Das E-Rezept ist damit die erste medizinische Anwendung der TI, die verpflichtend eingeführt wurde – noch vor der elektronischen Patientenakte (ePA). Mehr erfahren: Das E-Rezept

Medikamentenregal in einer Apotheke (verweist auf: Das E-Rezept)

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel mittels E-Rezept zu verordnen. Das rosafarbene Papier-Rezept wurde damit durch das E-Rezept abgelöst. Antworten auf Fragen mit Bezug zum Datenschutz, die die BfDI erreicht haben, können Sie hier nachlesen. Mehr erfahren: FAQ zum E-Rezept

E-Rezept-App auf einem Smartphone (verweist auf: FAQ zum E-Rezept)

Unter den Sammelbegriff eHealth (Abkürzung für Electronic Health) werden alle Anwendungen, Hilfsmittel und Dienstleistungen gefasst, die zur Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten elektronische Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen. Mehr erfahren: eHealth

Arzt auf Smartphone, davor ein Stethoskop (verweist auf: eHealth)