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Renten- und Unfallversicherung

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz in der Renten- und der Unfallversicherung.

Rund 56 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich rentenversichert. Geregelt ist das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung im SGB VI, neben den Vorgaben der DSGVO und der §§ 67 ff. SGB X finden sich besondere datenschutzrechtliche Vorgaben finden sich in den §§ 147 ff. SGB VI. Mehr erfahren: Gesetzliche Rentenversicherung

die Hände einer sitzende ältere Frau fassen einen Gehstock (verweist auf: Gesetzliche Rentenversicherung)

Für die gesetzliche Unfallversicherung gelten neben den Vorgaben der DSGVO und des SGB X bereichsspezifische Regelungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Mehr erfahren: Gesetzliche Unfallversicherung

die Abbildung zeigt eine linke Hand in einem Verband und mit der rechten Hand wird ein Formular ausgefüllt (verweist auf: Gesetzliche Unfallversicherung)