Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Datenschutz im Bereich Gesundheit und Soziales

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Einzelaspekten des Schutzes von Gesundheits- und Sozialdaten.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten, die bei der Behandlung der Versicherten entstehen, und erlangt so umfassende und intime Kenntnis­se. Die Einhaltung der sozialdatenschutzrechtli­chen Vorgaben ist daher besonders wichtig. Mehr erfahren: Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken

Hände übergeben eine Gesundheitskarte  (verweist auf: Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken)

Zu Zwecken der Beitragsermittlung oder der Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung sind die Krankenkassen auf die Erhebung bestimmter Daten angewiesen. Doch nicht alles müssen die Versicherten preisgeben. Mehr erfahren: Einkommensnachweise für die Krankenkasse

es ist ein Teil eines Steuerbescheides, Geldscheine und Münzen sowie ein Bleistift abgebildet (verweist auf: Einkommensnachweise für die Krankenkasse)

Die Datenerhebung für das Krankengeldfallmanagement war über Jahre von einem uneinheitlichen und über das gesetzliche Maß hinausgehenden Verständnis geprägt. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11. Juli 2021 wurde die Befugnis der Krankenkassen konkretisiert und auf das erforderliche Maß begrenzt. Mehr erfahren: Krankengeldfallmanagement

es sind mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgebildet (verweist auf: Krankengeldfallmanagement)

Forschung mit Gesundheitsdaten ist von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Der „neue Trend“ zur verpflichtenden Datensammlung auf gesetzlicher Basis führt zu nachvollziehbaren Vorbehalten. Der BfDI plädiert – auch auf EU-Ebene – für Forschung mit einer Zustimmung der Betroffenen. Mehr erfahren: Medizinische Forschung - Neue Entwicklungen in der Forschung mit Gesundheitsdaten

eine Frau mit Schutzbrille ist in einem Labor und hält ein Reagenzglas in der Hand (verweist auf: Medizinische Forschung - Neue Entwicklungen in der Forschung mit Gesundheitsdaten)

Verschiedene Register sammeln auf (bundes-)gesetzlicher Grundlage verpflichtend medizinische Daten ein. Die überwiegende Zahl medizinischer Register arbeitet auf Grundlage von Einwilligungen. Das Interesse an einer Nutzung von Daten aus medizinischen  Registern ist erheblich und führt absehbar – wie im Koalitionsvertrag angekündigt -  zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen. Mehr erfahren: Register im Gesundheitsbereich

Regalreihen mit vielen Patientenakten (verweist auf: Register im Gesundheitsbereich)

Häufig verlangen die Krankenkassen von Krankenhäusern zur Prüfung der Notwendigkeit des Behandlungsumfangs und der Behandlungsdauer die Übersendung des vollständigen Krankenhausentlassungsberichts, von Arztbriefen oder ärztlichen Gutachten. Mehr erfahren: Krankenhausentlassberichte

im Vordergrund steht ein Arzt mit einem Tablet in der Hand und im Hintergrund ist eine Person die eine andere Person im Rollstuhl schiebt  (verweist auf: Krankenhausentlassberichte)

Der BfDI führt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialleistungsträger. Mehr erfahren: Zuständigkeit des BfDI im Sozialbereich

es ist schwebendes Kreuzsymbol mit digitalen Gesundheitssymbolen über einer Hand abgebildet (verweist auf: Zuständigkeit des BfDI im Sozialbereich)

Häufig versuchen Krankenkassen, z. B. in Fällen der Arbeitsunfähigkeit oder der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, über Selbstauskunftsbögen und Erhebungen bei den behandelnden Ärzten, gestützt auf allgemeine Schweigepflichtentbindungserklärungen, an detaillierte Informationen zum Gesundheitszustand oder zur allgemeinen Befindlichkeit der Versicherten zu gelangen. Mehr erfahren: Selbstauskünfte

aus einem Laptopbildschirm ragt eine Hand mit einem Stethoskop, darum sind Gesundheitssymbole abgebildet (verweist auf: Selbstauskünfte)

Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen haben gemäß § 32 und § 33 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) Anspruch auf Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Mehr erfahren: Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln

ein Mann sitzt im Rollstuhl und seine Hand fasst das Rollstuhlrad (verweist auf: Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln)

Darf das Lichtibild zur Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden oder nicht? Eine Änderung im Sozialgesetzbuch bringt Klarheit! Mehr erfahren: Das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte

verschiedene Gesundheitskarten liegen übereinander (verweist auf: Das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte)