Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Ihre Datenschutzrechte – Telekommunikation

Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten.

Telefonieren aus dem Festnetz, surfen mit dem Handy oder E-Mails schreiben am Laptop – unabhängig von der Art der elektronischen Kommunikation ist eines gewiss: Es kommt eine Vielzahl von sensiblen und geheimhaltungsbedürftigen Daten zusammen. Mehr erfahren: Telekommunikation – Ihre Datenschutzrechte im Überblick

es sind Netzkabel mit leuchtenden digitalen Sympolen in den Leitungen abgebildet (verweist auf: Telekommunikation – Ihre Datenschutzrechte im Überblick)

Die Fangschaltung, heute auch als „Malicious Call Identification“ bezeichnet, ist ein altbewährtes Mittel, anonyme Drohanrufe und Belästigungen zurückzuverfolgen. Diese ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Mehr erfahren: Fangschaltung

in einer Mausefalle klemmt ein Handy (verweist auf: Fangschaltung)

Wer ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Rechner-zu-Rechner-Verbindung) nutzt, gibt dabei seine IP-Adresse preis. Rechteinhaber können beim Internetanbieter Auskunft verlangen, wer diese IP-Adresse genutzt hat. Mehr erfahren: Auskunftsrecht bei Urheberrechtsverstößen

das Urheberrecht-Symbol ist auf einer Karte abgebildet und wird von zwei Händen in die Höhe gehalten (verweist auf: Auskunftsrecht bei Urheberrechtsverstößen)