Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Brief und Paket

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz bei Postdienstleistern.

Sie haben sich gefragt, ob die Zustellkraft ein Paket vor der Tür abstellen darf oder an wen Sie sich wenden können, wenn ein Brief geöffnet bei Ihnen ankam? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier Antworten. Mehr erfahren: FAQ Brief und Paket

zwei Pakete und viele verschieden große Briefe sind übereinander gestapelt (verweist auf: FAQ Brief und Paket)

Postdienstleister sind berechtigt, bestimmte Ausweisdaten von am Postverkehr Beteiligten zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung zu erfassen und zu speichern. Mehr erfahren: Erfassung von Ausweisdaten bei der Zustellung von Paketen und Briefen

vom linken oberen Teil eines Personalausweises  ist die Aufschrift "Bundesrepublik" und "Personalausweis" sichtbar (verweist auf: Erfassung von Ausweisdaten bei der Zustellung von Paketen und Briefen)

Mit dem Nachsendeverfahren bietet die Deutsche Post AG einen Service an, der die Post an eine dauerhaft oder vorübergehend geänderte Anschrift weiterleitet. Mehr erfahren: Nachsendeverfahren am Beispiel der Deutschen Post AG

Landkarte mit einem Paket und Standortsymbol  (verweist auf: Nachsendeverfahren am Beispiel der Deutschen Post AG)

Die Vertraulichkeit einer Mitteilung ist seit jeher eine existenzielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen der Postdienstleister. Mehr erfahren: Postgeheimnis (§ 39 Postgesetz)

Briefkastenschlitz mit zwei Briefen die zur Hälfte herausragen (verweist auf: Postgeheimnis (§ 39 Postgesetz))

§ 39 Abs. 4 Postgesetz beschreibt vier Fälle, in denen das Verbot der Kenntnisnahme des Inhalts einer Sendung oder den näheren Umständen des Postverkehrs durch den Postdienstleister aufgehoben ist. Mehr erfahren: Öffnung von Postsendungen

drei Pakete auf einem Band, bei dem mittleren Paket ist der Deckel geöffnet (verweist auf: Öffnung von Postsendungen)

Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit obliegt u.a. die Aufsicht über Postdienstleister. Allerdings ist diese Aufsicht beschränkt und bezieht sich nur auf die Datenverarbeitung, die unmittelbar mit der Erbringung von Postdienstleistungen in Verbindung steht. Mehr erfahren: Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, Deutsche Post Direkt GmbH, Postbank

Grafik eines Aktenregals mit Akten und vielen Papieren sowie einer Person mit der Hand am Kopf  (verweist auf: Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, Deutsche Post Direkt GmbH, Postbank)