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BAföG-Datenabgleich – gibt es den gläsernen Studenten?

Zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG übermitteln die Ämter für Ausbildungsförderung dem Bundeszentralamt für Steuern Angaben der Auszubildenden im Wege des automatisierten Datenabgleichs. Weil Kritik an dieser Praxis geübt wurde, hat der Gesetzgeber hierfür eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen.

1 großer Würfel beschriftet mit BAföG und vier kleine Würfel beschriftet mit Finanzsymbolen liegen auf Euromünzstapeln
Quelle: ©magele-picture - stock.adobe.com

Wie und welche Daten werden abgeglichen?

Studenten, die einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellen, müssen Angaben zu ihrem Vermögen machen. Weil es den Ämtern für Ausbildungsförderung (BAföG-Ämter) in aller Regel nicht möglich ist, aufgrund der Angaben im Antragsformular potentielle Verdachtsfälle zu erkennen, übermitteln sie dem Bundeszentralamt für Steuern den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Personen, die Leistungen nach diesem BAföG beziehen, sowie die Amts- und Förderungsnummer im Wege des automatisierten Datenabgleichs. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht diese Angaben mit den vorhandenen Daten über die Höhe der gemäß Freistellungsauftrag tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellung von der Kapitalertragsteuer ab und unterrichtet die BAföG-Ämter über diesen Betrag. So können sie klären, ob die vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilten Kapitalerträge dem vom Antragsteller angegebenen Vermögen entsprechen. Bei Abweichungen wird mit dem Betroffenen zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung Kontakt aufgenommen.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat die ihm überlassenen Daten und Datenträger nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten.

Wie wird der BAföG-Antragsteller über den Datenabgleich informiert?

Die Antragsformulare enthalten den deutlichen Hinweis, dass im Antrag erhobene Angaben zum Vermögen beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können. Dies entspricht der datenschutzrechtlichen Forderung, dass mit einem weitergehenden Informationsfluss besondere Informationsrechte der Betroffenen verbunden sein müssen.

Wieso wurde der Datenabgleich überhaupt eingeführt?

Hintergrund der Regelung war der in den Jahren zuvor festgestellte erhebliche Leistungsmissbrauch bei der Beantragung von Ausbildungsförderung.
Wenn der Leistungsmissbrauch in einem solchen Umfang erfolgt, dass die Durchführung von Stichproben oder die Überprüfung in Verdachtsfällen keine geeigneten Mittel mehr darstellen, kann ein vollständiger Abgleich vertretbar sein; allerdings nur als ultima ratio und auf Basis einer klaren gesetzlichen Regelung. Sozialdatenabgleiche sind letztlich flächendeckende Jedermann-Kontrollen. Allerdings darf der Staat nicht davon ausgehen, dass jeder Empfänger staatlicher Leistungen diese aufgrund fehlerhafter Angabe erhält. Er hat vielmehr davon auszugehen, dass die Bürger sich an Recht und Gesetz halten. Daher ist die Notwendigkeit flächendeckender Kontrollen ständig zu überprüfen.