Beratung der Telekom zur Bekämpfung von Schadsoftware auf Smartphones
Momentan aktualisieren einige Mobilfunkanbieter ihre allgemeinen Geschäftsbedindungen und sehen einen Filter für schädliche SMS vor.

Zuletzt erreichten die BfDI vermehrt Anfragen bezüglich ihrer datenschutzrechtlichen Einschätzung zur Abwehr von Betrugs-SMS durch Mobilfunkanbieter.
Nachrichten mit betrügerischem Inhalt oder Schadsoftware sind auch bei Mobilfunk-SMS ein echtes Problem. Dies zeigt nicht zuletzt ein hohes Beschwerdeaufkommen zu betrügerischen SMS bei der Bundesnetzagentur. Ähnlich wie bei der SPAM-Filterungen von Emails arbeiten Mobilfunkanbieter daher auch an Schutzmechanismen für die klassische SMS.
Zu diesem Thema hat in der Vergangenheit schon eine Beratung aus datenschutzrechtlicher Perspektive stattgefunden und die BfDI hat die Abwehr von Malware-SMS auf Smartphones mittels Spam-Shields als grundsätzlich zulässig bewertet. Demnach stellen Malware-SMS eine Störung der Nutzung des entsprechenden Telekommunikationsdienstes dar, die eine Einschränkung bzw. ein Unterbinden des SMS-Versands erforderlich machen. Dies ist gemäß § 3 Abs. 3 TDDDG für den Betrieb der Telekommunikationsnetze einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderlich und damit rechtlich zulässig.