Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Warum die Datenschutzkontrolle der Sicherheitsbehörden wichtig ist

Vielfältige Bedrohungen von außen und im Inneren verlangen auch eine Zeitenwende im Bereich der Inneren Sicherheit. Mit einer Stärkung der Sicherheitsbehörden durch die Erweiterung von Befugnissen, einer besseren Kooperation auch durch einen effektiveren Datenaustausch zwischen den Behörden soll den multiplen Bedrohungslagen entgegengetreten werden.

Arbeiten beim BfDI mit fünf Mitarbeitenden
Quelle: BfDI - DH

Im Kontext verschiedenster Herausforderungen im Bereich des Sicherheitsbehörden erfolgt häufig eine reflexartige Schuldzuweisung auf den Datenschutz, der vermeintlich Täter anstatt Opfer schützt. Das Gegenteil ist der Fall. Guter Datenschutz – richtig angewandt – gewährleistet den Ausgleich zwischen äußerer und innerer Sicherheit und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und schützt so den Kern unseres Rechtsstaates.

Aufgabe der BfDI ist es unter anderem, den Gesetzgeber bei einer guten Umsetzung des Datenschutzes zu beraten. Hierbei gilt es in einem kooperativen Dialog Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen aber auch auf unverrückbare Grenzen hinzuweisen, die möglichweise zur Verfassungswidrigkeit eines Vorhabens führen. Der Gesetzgeber und auch die Öffentlichkeit müssen diese Schranken kennen. 

Zugleich ist die BfDI unabhängige Kontrollinstanz für den Datenschutz in der Praxis der Sicherheitsbehörden. Um diese Aufgabe umfassend zu erfüllen, hat die BfDI Einsichtsrechte in alle Unterlagen, kann sich sämtliche Verfahren anschauen um zu überprüfen, ob Daten zu Recht erhoben, weiterverarbeitet, übermittelt und fristgerecht gelöscht werden. Die Bedeutung gerade dieser Aufgabe hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Entscheidungen immer wieder betont – zuletzt in seinem Urteil vom 26. April 2022 (siehe z. B. RN 290).

Gerade dort, wo Überwachungsmaßnahmen heimlich erfolgen, sei es bei den Nachrichtendiensten oder auch im Bereich der Polizeibehörden des Bundes, können Einzelpersonen nur bedingt für ihre Rechte eintreten. Der so erschwerte Individualrechtsschutz muss durch eine unabhängige Kontrolle ausgeglichen werden.

Dies gewährleistet die BfDI mit ihrem interdisziplinären Team professionell arbeitender Expertinnen und Experten der Abteilung 3 „Polizei und Nachrichtendienste“ durch zahlreiche jährliche Informationsbesuche und Kontrollen bei den datenschutzrechtlich verantwortlichen Stellen, zusätzlichen Dialogformaten und umfassenden rechtlichen Stellungnahmen für den Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht. Die BfDI verfügt als einziges Kontrollorgan über einen vollständigen Überblick über alle Sicherheitsbehörden des Bundes und kann zielgerichtet und effizient die einheitliche Einhaltung des Datenschutzrechts bei den Sicherheitsbehörden überprüfen.

Auf unserer Themenseite Sicherheit finden Sie Informationen rund um Ihre Rechte als Bürger und Bürgerin, rund um Ihre Befugnisse und Pflichten als verantwortliche Stelle sowie Hinweise zu einer praxisgerechten Umsetzung des Datenschutzrechts in ihrem Verantwortungsbereich.

Auf Ihr jederzeitiges Feedback, Anregungen oder Fragen zum Datenschutz im Sicherheitsbereich über unsere Kontaktmöglichkeiten freuen wir uns!