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Bundespolizei

Die Bundespolizei nimmt vielfältige vollzugspolizeiliche Aufgaben wahr und hat umfangreiche Datenerhebungs- und Datenverarbeitungsbefugnisse.

ein Bundespolizist steht an einer Gepäckkontrolle am  Flughafen
Quelle: ©S.Engels - stock.adobe.com

Die Bundespolizei nimmt nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) sowie anderen Rechtsvorschriften vielfältige vollzugspolizeiliche Aufgaben wahr. Anders als die Polizeien der Bundesländer ist sie dabei grundsätzlich auf einen bestimmten Aufgabenkreis beschränkt.

Hierzu zählen der Schutz der Grenze des Bundesgebietes, die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit an Bahnhöfen sowie an Flughäfen der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs. Innerhalb ihres präventiv-polizeilichen Zuständigkeitsbereichs obliegen der Bundespolizei auch Aufgaben der Strafverfolgung.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Bundespolizei nach Maßgabe des BPolG umfangreiche Datenerhebungs- und Datenverarbeitungsbefugnisse.

Das BPolG wird derzeit überarbeitet. Mit einem neuen BPolG könnte die Bundespolizei neue weitreichende Befugnisse erhalten.

Die Bundespolizei kann Einspeicherungen und Abfragen in folgenden Verbundsystemen vornehmen

Folgende Systeme werden zusätzlich genutzt:

Die Auflistung ist nicht abschließend. Es werden lediglich die maßgeblichen Systeme genannt.

Darüber hinaus nutzt die Bundespolizei auch eigene Systeme

  • Grenzfahndungsdatei, GFD
  • Vorgangsbearbeitungssystem @rtus-Bund

Die Auflistung ist nicht abschließend. Es werden lediglich die maßgeblichen Systeme genannt.

Auch an den Kooperationsplattformen des Bundes und der Länder nimmt die Bundespolizei teil

  • gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum, GTAZ
  • gemeinsames Extremismus und Terrorismusabwehrzentrum, GETZ
  • gemeinsames Analyse und Strategiezentrum illegale Migration, GASIM

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Datenübermittlung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden.

Gemeinsame Zentren der länderübergreifenden Zusammenarbeit

Entlang der deutschen Grenze gibt es verschiedene Zentren der polizeilichen Zusammenarbeit, in denen jeweils die Bundespolizei, die Polizei des Nachbarlandes (Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Luxemburg, Schweiz), der Zoll und das jeweilige deutsche Bundesland in den dort spezifischen grenzpolizeilichen Fragestellungen zusammenarbeiten. Dies soll die Prozesse beschleunigen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen verbessern.

Betroffenenrechte:

Eine betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach § 57 BDSG, das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung nach § 58 BDSG und das Recht der Beschwerde beim Bundesbeauftragten nach § 60 BDSG.
Bei einer kompletten oder teilweisen Auskunftsverweigerung der Bundespolizei kann die betroffene Person nach § 57 Absatz 7 BDSG ihr Recht über mich, den Bundesbeauftragten, ausüben. Auch bei einer Verweigerung der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ist dies möglich (§ 58 Absatz 7 BDSG).

Auskunftsanfragen an die Bundespolizei sind zu richten an:

Bundespolizeipräsidium
Die Datenschutzbeauftragte
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de


Auskunftsanfragen an den Bundesbeauftragten sind zu richten an: 

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Oder auch an: referat35@bfdi.bund.de

Sie können auch das Beschwerdeformular nutzen.
Weitere Hinweise zu Ihren Rechten als Betroffene finden Sie im Flyer „Datenschutz bei der Polizei“.

Auskünfte aus INPOL:

Aufgrund der Aufgabe „Grenzschutz“ führt die Bundespolizei Grenzkontrollen durch. Dabei wird auch das polizeiliche Informationssystem des Bundes und der Länder (INPOL) abgefragt. Die Bundespolizei muss bei Einträgen handeln, diese können jedoch von der Bundespolizei selbst oder aber auch vom BKA oder von Landespolizeien vorgenommen worden sein. Auskunft kann die Bundespolizei jedoch nach § 57 BPolG nur über die in eigener Verantwortung vorgenommenen Einträge erteilen.

Möchten Sie als betroffene Person eine umfassende Auskunft über mögliche Einträge zu Ihrer Person aus INPOL erhalten, so richten Sie Ihre Anfrage an das BKA. Dieses ist nach § 84 BKAG zuständig für Auskünfte aus dem Verbundsystem INPOL. Die Adresse lautet: Bundeskriminalamt, DS-Petenten, 65173 Wiesbaden. Näheres zum Auskunftsersuchen finden Sie hier: BKA-Auskunft-Speicherung-polizeiliche-Dateien