Ihre Betroffenenrechte im Bereich Sicherheit
Geht es um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Sicherheitsaufgaben, finden Sie hier Einzelheiten zu Ihren Rechten und deren Durchsetzung.
Ihre Rechte
Ihr Recht auf Auskunft
Sie haben grundsätzlich das Recht zu erfahren, ob Behörden und andere Stellen, die sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnehmen, Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet haben.
Dazu müssen Sie einen Antrag an die jeweils verantwortliche Stelle schicken. Diese ist dazu verpflichtet, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zu antworten.
Die jeweiligen Kontakte und ggf. weitere Einzelheiten finden Sie hier:
Nur in Einzelfällen darf Ihnen eine Auskunft verwehrt werden. Dies ist der Fall, wenn ein Geheimhaltungsinteresse gegenüber dem Auskunftsinteresse überwiegt. So kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit existieren oder es können Daten anderer Personen betroffen sein. Bei den Nachrichtendiensten ist das Auskunftsrecht dahingehend eingeschränkt, dass Sie auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse an der Auskunft darlegen müssen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier:
Ihr Recht auf Berichtigung und Löschung
Wenn die über Sie gespeicherten Informationen falsch oder unvollständig sind, haben Sie ein Recht auf Berichtigung.
Wenn die über Sie gespeicherten Informationen rechtswidrig gespeichert wurden, haben Sie ein Recht auf Löschung.
Grundsätzlich kann nur die Stelle, die die Daten erfasst hat, sie löschen oder berichtigen. Daher ist diese Stelle Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Daten berichtigen oder löschen lassen möchten. Es ist hilfreich, wenn Sie Ihren Antrag auf Berichtigung bzw. Löschung begründen. Je mehr relevante Informationen Sie beifügen, desto eher kann Ihnen geholfen werden.
Ihre wichtigsten Ansprechstellen im Einzelfall
Alle wichtigen Kontaktdaten finden Sie hier:
Ihr Rechtsschutz
Widerspruch
Gegen abgelehnte Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist an die Behörde zu richten, die Ihren Antrag abgelehnt hat.
Gerichtlicher Rechtsschutz
Wird Ihr Antrag auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung nicht fristgerecht bearbeitet, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.
Sofern ein Widerspruch abgelehnt wird, können Sie ebenfalls beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Datenschutz
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie von der verantwortlichen Stelle eine vollständige Auskunft erhalten haben oder ob Ihre Daten rechtmäßig gespeichert sind?
Sie haben die Vermutung, dass es im Verfahren zu Datenschutzverstößen gekommen ist?
Sie haben sonstige Fragen zum Verfahren oder zum Datenschutz?
Sie haben zuvor bereits alle Auskunftsmöglichkeiten gegenüber der verantwortlichen Stelle ausgeschöpft?
Dann kontaktieren Sie uns: Sie können sich über unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten an die BfDI wenden.
Sofern Ihr Antrag auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung bereits ganz oder teilweise abgelehnt wurde, können Sie Ihre Rechte auch über die BfDI ausüben. In diesen Fällen wird Ihr Einzelfall von der BfDI für Sie geprüft. Das Gesetz sieht für diese Fälle vor, dass die BfDI Sie nach Abschluss der Prüfung zumindest darüber informiert, dass alle erforderlichen Prüfungen erfolgt sind. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die BfDI keine Informationen teilen darf, die aus berechtigten Geheimschutzgründen nicht geteilt werden dürfen.