Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Ihre Kontakte im Bereich Sicherheit

Neben den nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden sind die Nachrichtendienste des Bundes sowie weitere Behörden und Stellen im nichtöffentlichen Bereich die Adressaten für Ihre Betroffenenrechte im Bereich Sicherheit.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Auskunft erhalten möchte bzw. über mich gespeicherte Daten korrigieren oder löschen lassen will?

Rechts neben einem Herrn mit Mobilefon sind die Symbole für Brief, E-Mail, Telefon und Internet abgebildet
Quelle: © pixabay

Sicherheitsbehörden national (Polizei/ Strafverfolgungsbehörden) auf Bundesebene

Bundespolizei

Die Bundespolizei (BPOL) nimmt nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) sowie anderen Rechtsvorschriften vielfältige vollzugspolizeiliche Aufgaben wahr. Dazu zählen: Grenzschutz, Bahnpolizei, Luftsicherheit, internationale Aufgaben, Aufgaben auf See, Schutz für Objekte des Bundes, polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall, Kriminalitätsbekämpfung sowie polizeiliche Unterstützung der Bundesländer und -behörden.

Ihr Kontakt

Das Bundespolizeipräsidium ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Bundespolizei u.a. in folgenden Systemen bzw. Dateien:

  • Polizeiliches Informationssystem – INPOL-BPOL,
  • Vorgangsbearbeitungssystem der Bundespolizei – @rtus-Bund,
  • Grenzkontrollsysteme,
  • Grenzfahndungsdatei – GFD.

Zu beachten ist:
Auskunft über mögliche Einträge zu Ihrer Person aus INPOL kann die Bundespolizei Ihnen gegenüber nach § 57 BPolG nur über die in eigener Verantwortung vorgenommenen Einträge erteilen.

Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach dem Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) vor allem die Aufgabe, die Sicherstellung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten zu gewährleisten. Dazu zählen: Nationale und internationale Zusammenarbeit, Ermittlungen, Forschung und Entwicklung, Verwaltung und Personenschutz. Außerdem kann das BKA unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 5 BKAG die Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen.

Ihr Kontakt

Das BKA ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten u.a. in folgenden Systemen bzw. Dateien:

  • Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol),
  • Fluggastdaten-Informationssystem – PNR,
  • Polizeilichen Informationssystem – INPOL,
  • Schengener Informationssystem – SIS.

Zu beachten ist:
Über die in den §§ 57 und 58 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthaltenen Rechte der betroffenen Person hinaus gilt nach § 84 BKAG für die Verarbeitung im INPOL die Besonderheit, dass bei den dort verarbeiteten Daten das BKA die Auskunft nach § 57 des BDSG im Einvernehmen mit der Stelle, die die datenschutzrechtliche Verantwortung nach § 31 Abs. 2 BKAG trägt, erteilt.

Zollkriminalamt

Das Zollkriminalamt (ZKA) ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes. Hauptaufgabe des Zollfahndungsdienstes ist die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität.

Ihr Kontakt

Das ZKA ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Zollfahndungsinformationssystem.

Zu beachten ist:
Wenn Ihr Anliegen die Datenverarbeitung in den Ortsbehörden betrifft, können Sie sich an die/den Datenschutzbeauftragten des zuständigen Zollfahndungsamtes wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie der Dienststellensuche des Zolls.

Financial Intelligence Unit

Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen auffälliger Finanztransaktionen, die in Verbindung mit Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.

Ihr Kontakt

Die FIU ist Ihre Ansprechpartnerin bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche die FIU aufgrund von Meldungen, z.B. durch Banken und Versicherungen, verarbeitet.

Zu beachten ist:
Die FIU ist nicht mehr befugt, Ihnen als betroffene Person Auskunft zu geben, wenn der Fall an eine Strafverfolgungsbehörde abgegeben wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob ein konkretes Geheimhaltungsinteresse im Einzelfall besteht. Erst wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht abgeschlossen wurde, ist die FIU wieder befugt, Ihnen Auskunft zu erteilen (§ 49 Abs. 3 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz – GwG).

Die FIU ist verpflichtet, gespeicherte personenbezogene Daten, wenn die Speicherung dieser Daten unzulässig ist oder die Kenntnis dieser Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist, zu löschen (§ 37 Abs. 2 GwG).

Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ist zuständig für die Durchsetzung der EU-Sanktionen im Inland. Sie überwacht die Einhaltung der aus den EU-Sanktionen resultierenden Verfügungs- und Bereitstellungsverbote und ermittelt das Vermögen der in den EU-Sanktionsverordnungen gelisteten Personen und Personengesellschaften.

Ihr Kontakt

Die ZfS ist Ihre Ansprechpartnerin bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche die ZfS aufgrund von Meldungen nach § 10 Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) verarbeitet.

Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist als Registerbehörde insbesondere zuständig für das Bundeszentralregister (BZR), das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), das Gewerbezentralregister und den Strafnachrichtenaustausch mit dem Ausland.

Ihr Kontakt

Das BfJ ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten in folgenden Registern:

  • im BZR,
  • im ZStV.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist die Staatsanwaltschaft des Bundes. Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche: Strafverfolgung auf dem Gebiet des Staatsschutzes sowie Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in Revisionsverfahren.

Ihr Kontakt

Der GBA ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.

Sicherheitsbehörden international (Polizei/ Strafverfolgungsbehörden)       

Europäisches Polizeiamt

Das Europäische Polizeiamt (Europol) ist eine Einrichtung der Europäischen Union (EU). Aufgabe von Europol ist die Unterstützung der nationalen Polizeibehörden bei der Bekämpfung von international organisierter Kriminalität.

Ihr Kontakt

Europol ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche Europol u.a. im Europol Information System (EIS), verarbeitet.

Eurojust

Eurojust ist eine Einrichtung der EU. Sie unterstützt die Justizbehörden der Mitgliedstaaten, z.B. die Staatsanwaltschaften, bei der Bekämpfung grenzüberschreitender schwerer und organisierter Straftaten.

Ihr Kontakt

Eurojust ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche Eurojust gemäß Artikel 26 ff. der Eurojust-Verordnung verarbeitet.

Europäische Staatsanwaltschaft

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine Einrichtung der EU zur justiziellen Zusammenarbeit. Die EUStA ist für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union zuständig.

Ihr Kontakt

EUStA ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche die EUStA gemäß Artikel 47 ff. der EUStA-Verordnung verarbeitet.

Commission for the Control of INTERPOL’s Files

Die Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) übt eine unabhängige Datenschutzaufsicht bei der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) aus.

Ihr Kontakt

Die CCF ist Ihr Ansprechpartnerin bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche Interpol verarbeitet.

Nachrichtendienste auf Bundesebene

Bundesnachrichtendienst

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst. Er hat den Auftrag, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland zu sammeln, auszuwerten und der Bundesregierung in Form von Meldungen und Analysen zur Verfügung zu stellen.

Ihr Kontakt

Der BND ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche der BND verarbeitet.

Bundesamt für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist der bundesdeutsche Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist. Dessen Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sowie dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).

Ihr Kontakt

Das BfV ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche das BfV verarbeitet, u.a. im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS).

Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst

Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD, häufig auch MAD abgekürzt) ist ein Inlandsnachrichtendienst des Bundes und nimmt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahr. Dessen Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) in Verbindung mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sowie dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).

Ihr Kontakt

Das BAMAD ist Ihr Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, welche das BAMAD verarbeitet, u.a. in Fachanwendungen.

Zu beachten ist:

Ihr Auskunftsanspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Nachrichtendienst verweigert werden, beispielsweise aus Geheimhaltungsgründen, wenn die Erteilung der Auskunft die weitere Auftragserfüllung des Nachrichtendienstes erschweren oder unmöglich machen würde (z.B. die Bekanntgabe einer Information, die eine nachrichtendienstliche Quelle enttarnen würde).
Dies gilt ebenso für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Im Falle der Verweigerung der Auskunftserteilung können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und sich unabhängig davon an die BfDI wenden (vgl. § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfSchG).

Weitere Behörden sowie Stellen im nichtöffentlichen Bereich

Zuständige Stelle nach dem SÜG

Ihr Kontakt

Diese Stellen sind Ihre Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten anlässlich eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens, welche diese Stellen verarbeiten.

Mitwirkende Behörde nach dem SÜG

Ihr Kontakt:

Diese Behörden sind Ihre Ansprechpartner bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten anlässlich eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens, welche diese Behörden verarbeiten.

Stellen im nichtöffentlichen Bereich

Ihr Kontakt:

Im jeweiligen Unternehmen ist die oder der Sicherheitsbevollmächtigte (SiBe) bzw. Sabotageschutzbeauftragte (SaBe) Ihre Ansprechperson bei Anfragen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten anlässlich eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens, welche diese Stellen verarbeiten.

An wen wende ich mich, wenn ich mit einem Anliegen bei den oben genannten Stellen keinen Erfolg habe?

Wenn Ihnen die oben genannten Stellen nicht weiterhelfen oder Ihnen gegenüber eine Auskunft ganz bzw. teilweise verweigern, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die BfDI über das zuständige Fachreferat der Abteilung SI - Sicherheit - oder über diese Kontaktmöglichkeiten wenden.

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen im Bereich Sicherheit.