Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Schengener Informationssystem (SIS)

Das SIS ist ein IT-System mit einer Datenbank. Es dient dem Austausch von Informationen. Nutzer sind beispielsweise Ausländer-, Polizei- und Justizbehörden in den Schengen-Staaten sowie Auslandsvertretungen.

Beamter hält Pass in der Hand und mit der anderen Hand tippt er auf einer Tastatur
Quelle: ©cristian gutu - stock.adobe.com

In dem System werden sogenannte Ausschreibungen gespeichert. Jede Ausschreibung enthält bestimmte Daten zu Personen oder Sachen. Sie dient dazu, Personen oder Sachen zu identifizieren und bestimmte Maßnahmen festzulegen.
Ausschreibungen dürfen u.a. für folgende Zwecke erfolgen:

  1. Einreiseverweigerung für Drittstaatsangehörige
  2. Festnahme bei Vorliegen eines Haftbefehls
  3. Aufenthaltsermittlung z.B. von Vermissten, Zeugen, Opfern
  4. verdeckte oder gezielte Kontrolle Personen oder Sachen
  5. Vollzug von Rückkehrentscheidungen gegen Drittstaatsangehörige
  6. Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen, z. B. Autos, Ausweispapiere

 Ihre Rechte

Ihr Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht zu erfahren, ob Sie im SIS gespeichert sind und was im SIS über Sie gespeichert ist.

Dazu müssen Sie in Deutschland einen Antrag an das Bundeskriminalamt (BKA) stellen. Das BKA ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat zu antworten, wobei eine Fristverlängerung um weitere zwei Monate möglich ist.

In Einzelfällen darf Ihnen eine Auskunft verwehrt werden. Dies ist der Fall, wenn ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Beispielsweise ist dies vorhanden, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen oder Daten anderer Personen betroffen sind.


Ihr Recht auf Berichtigung und Löschung

  • Wenn die gespeicherten Informationen falsch oder unvollständig sind, haben Sie ein Recht auf Berichtigung.
  • Wenn die gespeicherten Informationen gar nicht hätten gespeichert werden dürfen, haben Sie ein Recht auf Löschung.

Es gilt: Nur die Behörde, die die Daten in das SIS eingetragen hat, kann sie löschen oder berichtigen. 

 An wen können Sie sich wenden?

Auskunft aus SIS
Um zu erfahren, was über Sie im SIS gespeichert ist, können Sie das BKA anschreiben.

Kontaktdaten:

Bundeskriminalamt
BdA4 - Petenten
65173 Wiesbaden
E-Mail: ds-petenten@bka.bund.de

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Personalausweises mit, damit das BKA Sie identifizieren kann. Sie können das Lichtbild und die Ausweisnummer schwärzen.

Berichtigung und Löschung
Zuständig für Berichtigungen und Löschungen ist die ausschreibende Stelle. Das ist die Behörde, die den Eintrag im SIS vorgenommen hat.
Wenn Sie diese nicht kennen, können Sie beim BKA eine Auskunft beantragen. Dadurch erfahren Sie auch, wer den Eintrag vorgenommen hat.

Es ist hilfreich, wenn Sie Ihren Antrag auf Berichtigung bzw. Löschung begründen. Je mehr relevante Informationen Sie beifügen, desto eher kann Ihnen geholfen werden.

Rechtsschutz
1. Widerspruch

Gegen abgelehnte Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist an die Behörde zu richten, die Ihren Antrag abgelehnt hat.

2. Gerichtlicher Rechtsschutz:

Auskunftsantrag:
Erteilt das BKA Ihnen nicht fristgerecht Auskunft, können Sie am Verwaltungsgericht in Wiesbaden auf Erteilung der Auskunft klagen.

Antrag auf Löschung oder Korrektur:
Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.

 3. Datenschutzrechtliche Anfrage
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine vollständige Auskunft erhalten haben oder ob Ihre Daten rechtmäßig gespeichert sind?
Sie haben die Vermutung, dass es im Verfahren zu Datenschutzverstößen gekommen ist? Sie haben sonstige Fragen zum Verfahren oder zum Datenschutz?

Dann kontaktieren Sie uns: Sie können sich über unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

Bitte senden Sie uns mit dem Antrag eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Sie können Ihr Passbild und die Ausweisnummer schwärzen. Bitte geben Sie darüber hinaus noch eine gültige Postadresse an, da die Antwort nur auf dem Postweg übermittelt werden kann. So ist sichergestellt, dass nur Sie Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten erhalten.

Weiterführende Informationen und wichtige Dokumente

Informationen zur Wahrnehmung dieser Rechte in Deutschland:
Leitfaden SIS (in deutscher Sprache)
Leitfaden SIS (in englischer Sprache)

Überblick über die Verfahrensweise im europäischen Raum (Stand April 2023) in englischer Sprache:
A GUIDE FOR EXERCISING DATA SUBJECTS’ RIGHTS: THE RIGHT OF ACCESS, RECTIFICATION AND ERASURE (in englischer Sprache)

Informationsvideo zum Schengener Informationssystem (Youtube):
Informationsvideo zum Schengener Informationssystem

Informationen der Europäischen Kommission:
Schengen Information System

Informationen zum SIS aus den europäischen Koordinierungsgremien:

Coordinated Supervision Committee (ab 2023) (in englischer Sprache)

SIS II Supervision Coordination Group (2013-2023) (in englischer Sprache)