Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Europäische Einrichtungen zur Strafverfolgung

Verschiedene Einrichtungen der Europäischen Union unterstützen die Polizeibehörden und Justizbehörden (z. B. Staatsanwaltschaften) der Mitgliedstaaten, wenn sie Straftaten grenzüberschreitend verfolgen. Dazu zählen insbesondere Europol, Eurojust und die Europäische Staatsanwaltschaft.

Handschellen liegen mitten im Sternkreis der EU-Flagge
Quelle: ©Sergey Kamshylin - stock.adobe.com

Europol

Europol steht für Europäisches Polizeiamt. Es ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Aufgabe ist die Unterstützung der nationalen Polizeibehörden.

Ziel von Europol ist die Bekämpfung von international organisierter Kriminalität. Die Einrichtung kann tätig werden, wenn mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen sind. Aufgabe von Europol ist dann beispielsweise die

  • Koordination von Ermittlungsverfahren,
  • Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen,
  • Förderung des Informationsaustauschs und
  • Analyse kriminalpolizeilicher Erkenntnisse.
     

Welche Daten verarbeitet Europol?

Eine der Aufgaben von Europol ist es, relevante Informationen zu Ermittlungsverfahren zu erheben, zu verarbeiten und auszutauschen. Dafür nutzt es eigene Systeme wie etwa das sogenannte „EIS“ (Europol Information System). Darin gespeichert sind Daten zu Fällen und Personen.

Europol wertet die ihm vorliegenden Informationen aus, um Straftaten zu verhindern und zu bekämpfen (sogenannte strategische Analyse) oder konkrete Ermittlungsverfahren zu unterstützen (sogenannte operative Analyse).

Die Europol-Verordnung enthält Bestimmungen, welche Informationen Europol zu welchem Zweck verarbeiten darf (Artikel 17 bis 19 Europol-Verordnung). Auch der Austausch von Daten mit anderen Stellen ist geregelt (Artikel 20 bis 27 Europol-Verordnung)

Die Europol-Verordnung enthält umfassende Regelungen zum Datenschutz und den Betroffenenrechten (Artikel 27a bis 52a Europol-Verordnung). Diese betreffen sowohl Europol selbst als auch die Mitgliedstaaten. Geregelt sind u. a. die

  • Grundsätze des Datenschutzes,
  • Speicher- und Löschfristen,
  • Sicherheitsbestimmungen zum Umgang mit den Daten,
  • Protokollierung,
  • Pflicht einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen,
  • Überwachung durch die nationalen Kontrollbehörden und
  • Datenschutzaufsicht.
     

 Welche Rechte haben Betroffene?

 Betroffene Personen haben folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft, welche personenbezogene Daten, die sie betreffen, Europol verarbeitet,
  • Recht auf Berichtigung fehlerhafter/unvollständiger Daten,
  • Recht auf Löschung von Daten, die unrechtmäßig verarbeitet werden,
  • (hilfsweise) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten, wenn eine Löschung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person beeinträchtigen würde.
     

Um diese Rechte in Anspruch zu nehmen, können Sie sich an das Bundeskriminalamt oder direkt an Europol wenden.

Das BKA wurde als nationale Zentralstelle benannt Dies bedeutet, dass das Bundeskriminalamt die Anträge bearbeitet. Bitte richten Sie Ihre Anträge deshalb an folgende Adresse:

Bundeskriminalamt
DS-Petenten
65173 Wiesbaden

E-mail: ds-petenten@bka.bund.de

Das Bundeskriminalamt informiert auf seiner Homepage über die Unterlagen, die Sie Ihrem Auskunftsersuchen beifügen müssen.

Die Auskunft ist kostenlos. Das Bundeskriminalamt muss den Antrag unverzüglich an Europol weiterleiten. Nachdem Europol den Antrag erhalten hat, hat die Antwort ebenfalls unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten direkt durch Europol zu erfolgen.

Ihre Rechte können Sie auch direkt gegenüber Europol geltend machen.

Insgesamt haben Sie das Recht auf ein Verfahren vor dem Gericht oder den zuständigen Behörden zur Berichtigung oder Löschung von Daten oder zum Erhalt von Schadenersatz.

Hinweis
Auch der BfDI kann Ihre Anträge entgegen nehmen und weiterleiten. Sie können sich über unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

Bitte senden Sie uns mit dem Antrag eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Auf dieser Kopie unterschreiben Sie bitte eigenhändig. Sie können Ihr Passbild und die Ausweisnummer schwärzen. Bitte geben Sie darüber hinaus noch eine gültige Postadresse an, da die Antwort nur auf dem Postweg übermittelt werden kann. So ist sichergestellt, dass nur Sie Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten erhalten.

Wer hilft bei Datenschutzproblemen?

Für Datenschutzprobleme bei Europol ist der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) zuständig.

Er hilft Ihnen beispielsweise, wenn Sie unsicher sind,

  • ob Sie eine vollständige Auskunft erhalten haben,
  • ob Ihre Daten rechtmäßig gespeichert sind oder
  • ob es im Verfahren zu Datenschutzverstößen gekommen ist.

 Beschwerden können Sie an folgende Adresse schicken:

Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruxelles

 Der EDPS bietet zudem ein Online-Beschwerdeformular an.

Hinweis
Für die Kontrolle des Bundeskriminalamtes ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig. Sollten Sie also datenschutzrechtliche Probleme bei der Bearbeitung Ihrer Anträge im Bundeskriminalamt feststellen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wichtige Rechtsgrundlagen und Dokumente

„Europol-Verordnung“ - Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Europol's guide for exercising data subjects’ rights (Englisch)

Eurojust

Eurojust ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Sie unterstützt die Justizbehörden der Mitgliedstaaten, also z. B. die Staatsanwaltschaften. Dementsprechend handelt es sich bei Eurojust um eine Serviceeinheit für die zuständigen nationalen Behörden.

Immer dann, wenn die Justizbehörden über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeiten, kann Eurojust unterstützen. Ziel ist es, grenzüberschreitende schwere und organisierte Straftaten zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang koordiniert Eurojust z. B. grenzüberschreitende Strafverfahren. Auch hilft die Einrichtung dabei, Informationen besser auszutauschen.

Konkrete Arbeitsbereiche von Eurojust sind beispielsweise die Bekämpfung von

  • Terrorismus,
  • Waffenhandel,
  • Drogenhandel,
  • Kinderpornographie und
  • Geldwäsche.

Welche Daten verarbeitet Eurojust?

Eurojust besitzt keine eigenen Ermittlungskompetenzen. Zur Bewältigung der Aufgaben verarbeitet die Einrichtung jedoch erhebliche Datenmengen. Dabei handelt es sich häufig um personenbezogene Daten über Verdächtige, Verurteilte, Zeugen und Opfer von Straftaten.

Welche Daten Eurojust verarbeiten darf und mit wem Eurojust Daten austauschen darf, ist in der Eurojust-Verordnung geregelt.

Die Eurojust-Verordnung enthält eine Reihe an Datenschutzbestimmungen (Artikel 26 bis 46 Eurojust-Verordnung). Geregelt sind

  • die Verarbeitungsbefugnisse von Eurojust sowie
  • Zugriffsberechtigungen,
  • Speicherfristen,
  • die Pflicht ein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten zu führen,
  • die Pflicht einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen und
  • die Datenschutzaufsicht.

Welche Rechte haben Betroffene?

Betroffene Personen haben folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft, welche personenbezogene Daten, die sie betreffen,  Eurojust verarbeitet,
  • Recht auf Berichtigung fehlerhafter/unvollständiger Daten,
  • Recht auf Löschung von Daten, die unrechtmäßig verarbeitet werden,
  • (hilfsweise) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten, wenn die Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Daten nicht feststellbar ist oder die Daten für Beweiszwecke erhalten bleiben müssen.

Diese Anträge können Sie unmittelbar an Eurojust richten:

Eurojust
Data Protection Officer
P.O. Box 16183
2500 BD The Hague
The Netherlands

E-Mail: dpo@eurojust.europa.eu

Alternativ können Sie sich auch an eine nationale Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Diese leitet Ihren Antrag dann an Eurojust weiter.

Hinweis
Auch der BfDI nimmt Ihre Anträge gerne entgegen und leitet sie weiter.

Bitte senden Sie uns mit dem Antrag eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Auf dieser Kopie unterschreiben Sie bitte eigenhändig. Sie können Ihr Passbild und die Ausweisnummer schwärzen. Bitte geben Sie darüber hinaus noch eine zustellfähige Postadresse an, da die Antwort nur auf dem Postweg übermittelt werden kann. So ist sichergestellt, dass nur Sie Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten erhalten.

Wer hilft bei Datenschutzproblemen?

Für Datenschutzprobleme ist der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) zuständig.
Er hilft Ihnen beispielsweise, wenn Sie unsicher sind,

  • ob Sie eine vollständige Auskunft erhalten haben,
  • ob Ihre Daten rechtmäßig gespeichert sind oder
  • ob es im Verfahren zu Datenschutzverstößen gekommen ist.
     

Beschwerden können an folgende Adresse geschickt werden:

Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruxelles

Der EDPS bietet zudem ein Online-Beschwerdeformular an.
Dabei haben Sie das Recht auf gerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

 

Wichtige Rechtsgrundlagen


 

Europäische Staatsanwaltschaft  (EUStA)

Eine weitere Einrichtung der EU zur justiziellen Zusammenarbeit ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA).

Hier ist zu beachten: Nicht alle Mitgliedsstaaten sind an der EUStA beteiligt. Eine Einigung zwischen allen Mitgliedsstaaten ist nicht erfolgt. Deshalb handelt die EUStA im Wege der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit. Dies bedeutet, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten – die nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten sind von den Regelungen nicht betroffen. Deutschland ist ein teilnehmender Mitgliedsstaat.

Die EUStA ist für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union zuständig.

Dies betrifft beispielsweise

  • Hinterziehung von Zöllen,
  • Mehrwertsteuer-Karussell-Delikte und
  • Subventionsbetrug.

Dazu kann die EUStA

  • Ermittlungen durchführen,
  • Strafverfolgungsmaßnahmen ergreifen und
  • vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrnehmen.
     

Welche Daten verarbeitet die EUStA?

Die Ermittlungen der EUStA führen die sogenannten Delegierten Europäischen Staatsanwälte vor Ort in den Mitgliedstaaten. Ihre Befugnisse richten sich nach nationalem Recht. Ihre Arbeit wird von den Europäischen Staatsanwälten am Sitz der EUStA geleitet und koordiniert.

Zur Durchführung der Verfahren wird ein zentrales Fallbearbeitungssystem eingerichtet. Die Zugriffsrechte sollen begrenzt werden auf die Personen, die an dem konkreten Ermittlungsverfahren mitwirken.

Die EUStA-Verordnung enthält umfassende Regelungen zum Datenschutz (Artikel 47 bis 89 EUStA-Verordnung). Geregelt sind u.a. die:

  • Grundsätze für die Verarbeitung,
  • Speicherfristen,
  • Datenübermittlungen an andere Stellen,
  • Betroffenenrechte,
  • Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten.
     

Welche Rechte haben Betroffene?

Betroffene Personen haben folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft, welche personenbezogene Daten, die sie betreffen, die EUStA verarbeitet,
  • Recht auf Berichtigung fehlerhafter/unvollständiger Daten,
  • Recht auf Löschung von Daten, die unrechtmäßig verarbeitet werden,
  • (hilfsweise) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten, wenn die Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Daten nicht feststellbar ist oder die Daten für Beweiszwecke erhalten bleiben müssen,

Ihre Anträge können Sie an die EUStA richten:

European Public Prosecutor's Office
11 Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
Luxembourg

Hinweis
Auch der EDPS nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet sie weiter:

Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruxelles

Der Europäische Datenschutzbeauftragte bietet zudem ein Online-Beschwerdeformular an.

Wer hilft bei Datenschutzproblemen?

Für Datenschutzprobleme ist der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) zuständig.

Er hilft Ihnen beispielsweise, wenn Sie unsicher sind,

  • ob Sie eine vollständige Auskunft erhalten haben,
  • ob Ihre Daten rechtmäßig gespeichert sind oder
  • ob es im Verfahren zu Datenschutzverstößen gekommen ist.

Beschwerden können an folgende Adresse geschickt werden:

Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruxelles

Der EDPS bietet zudem ein Online-Beschwerdeformular an.

Dabei haben Sie das Recht auf gerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Wichtige Rechtsgrundlagen