Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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EASYPASS

Was passiert bei der automatisierten und biometriegestützten Grenzkontrolle an Flughäfen?

Deutscher Reisepassausschnitt mit dem Symbol für elektronisch lesbar
Quelle: ©Strattner via Getty Images

An mehreren Flughäfen in Deutschland betreibt die Bundespolizei automatisierte Grenzkontrollstellen (e-Gates).

Für ihre automatisierte und biometriegestützte Grenzkontrolle nutzt die Bundespolizei das Verfahren EASYPASS.

Wer kann EASYPASS nutzen?

Wo entsprechende e-Gates vorhanden sind, haben alle volljährigen Bürgerinnen und Bürgern aus Mitgliedstaaten der EU, aus den EWR-Mitgliedsstaaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie der Schweiz die Wahl, ob sie bei der Einreise in den Schengen-Raum eine manuelle oder eine automatisierte Grenzkontrolle durchlaufen möchten. Hierfür sind getrennte Kontrollspuren eingerichtet, die entweder unmittelbar auf Grenzkontrollbeamten oder auf ein e-Gate zulaufen.
Reisende aus den USA, Hong Kong oder Südkorea können sich für die Nutzung von EASYPASS bei der Bundespolizei registrieren lassen, weil diese Staaten für deutsche Staatsangehörige ein vergleichbar vereinfachtes Einreiseverfahren anbieten.

Was geschieht bei der Kontrolle durch EASYPASS?

In der Praxis läuft das EASYPASS-Verfahren wie folgt ab:
Die oder der Reisende legt vor einer zunächst geschlossenen Sicherheitsschleuse den Reisepass oder (maschinenlesbaren) Personalausweis auf ein Lesegerät und betritt anschließend die Schleuse. Dort erfolgt eine elektronische Kontrolle, ob tatsächlich nur eine Person eingetreten ist. Gleichzeitig wird eine biometrische Frontalaufnahme der reisenden Person gefertigt, die elektronisch mit dem biometrischen Bild aus dem Reisedokument abgeglichen wird. Dabei erfolgt auch eine Prüfung, ob es sich tatsächlich um eine Lebendaufnahme handelt oder ob die Person in der Schleuse eine Silikon- oder Papiermaske trägt. Zeitgleich erfolgt ein Abgleich der Passdaten mit polizeilichen Fahndungsdatenbanken, wie vom Schengener Grenzkodex vorgeschrieben.

Sofern das Reisedokument und die biometrische Kontrollaufnahme übereinstimmen, öffnet sich die Schleuse auf der anderen Seite und die oder der Reisende kann sie verlassen. Hinter der elektronischen Kontrolllinie befinden sich Beamte der Bundespolizei, die sowohl die Vorgänge innerhalb der Schleusen einsehen können, als auch die Abgleichergebnisse angezeigt bekommen. Hier können je nach Ergebnis der automatisierten Kontrolle auch noch weitergehende grenzpolizeiliche Maßnahmen erfolgen.

Unmittelbar nach erfolgter Kontrolle werden sowohl die eingelesenen Dokumentendaten als auch die biometrische Vergleichsaufnahme gelöscht. Hiervon konnten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im praktischen Versuch vor Ort überzeugen.

Informationen der Bundespolizei zu EASYPASS

Was ist EasyPASS? Dazu hat die Bundespolizei genauere Informationen zusammengestellt.