Eurodac
Mit dem europäischen System Eurodac werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Geflüchteten europaweit erhoben, zentral gespeichert (sog. Zentraleinheit) und abgeglichen.

Der Datenabgleich durch Eurodac soll im Rahmen der gemeinsamen Asylpolitik der Europäischen Union (EU) verhindern, dass Personen in mehreren EU-Mitgliedstaaten Asyl bzw. internationalen Schutz beantragen. Unter bestimmten Bedingungen kann darüber hinaus ein Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Daten aus dem Eurodac-System zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erfolgen.
Rechtsgrundlage ist eine entsprechende Verordnung der EU (Eurodac-Verordnung), die in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Das Eurodac-System arbeitet seit 2003 in den Mitgliedstaaten der EU.
Jedes EU-Land übermittelt die abgenommenen Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal Einreisenden innerhalb von 72 Stunden an die Eurodac-Zentraleinheit. Zuständig für diese Maßnahmen sind in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder ggf. die Grenzbehörden, die Ausländerbehörden, die Polizei oder die Aufnahmeeinrichtungen. Die in Deutschland abgenommenen Fingerabdrücke werden an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt, wo sie dupliziert und an die Eurodac-Zentraleinheit weitergeleitet werden. Das BKA fungiert als nationale Zugangsstelle.
Das Zentralsystem übermittelt nach Abgleich der Daten mit den Fingerabdruckdaten, die andere Mitgliedstaaten übermittelt haben und die bereits im Zentralsystem gespeichert sind, den Treffer oder das negative Ergebnis des Abgleichs automatisch an den Herkunftsmitgliedstaat.
Von der Verarbeitung betroffene Personen haben ein Recht auf Auskunft über die im Eurodac-System über sie gespeicherten Daten. Zuständig für die Beauskunftung in Deutschland ist das BAMF.
Die BfDI ist als nationale Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen der Bundesbehörden im Zusammenhang mit Eurodac zuständig und arbeitet eng mit den europäischen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammen. Sollten Sie Fragen zum Verfahren haben oder Unterstützung bei der Ausübung Ihrer Rechte benötigen, stehen Ihnen unsere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.