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Was sind e-Daten?

Viele Daten, die das Finanzamt für Ihren Steuerbescheid benötigt, müssen von Ihnen nicht mehr in Ihrer Steuererklärung eingetragen werden, sondern liegen dem Finanzamt bereits als so genannte e-Daten in elektronischer Form vor. Dies hat für Sie den Vorteil, weniger Daten eintragen zu müssen. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass für das Finanzamt damit ein umfangreicher Datenabgleich ohne Ihr Zutun möglich ist. Außerdem kann es theoretisch passieren, dass fehlerhafte Daten verarbeitet werden, wenn von einer Stelle versehentlich falsche Daten an das Finanzamt übermittelt worden sind. Sie sollten daher spätestens in Ihrem Steuerbescheid die vom Finanzamt für seine Berechnungen verwendeten Daten auf ihre Richtigkeit kontrollieren.

Welche Daten sind das?

Die wichtigsten Daten sind die folgenden:

Wer meldet?Welche Daten?
ArbeitgeberDaten zur Lohnsteuer
KrankenversicherungBeiträge zur Krankenversicherung
Agentur für Arbeit/KrankenkasseLohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder private VersicherungsunternehmenRentenbezüge

Wie kann ich die Richtigkeit dieser Daten kontrollieren?

Sie können die zu Ihrer Person gespeicherten Daten jederzeit und einfach über das ELSTER-Portal einsehen. Dazu müssen Sie allerdings dort angemeldet und registriert sein. Die übermittelnden Stellen übersenden Ihnen eine Information über die Daten, die diese dem Finanzamt melden (siehe § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO). Am besten kontrollieren Sie direkt dort, ob die Daten korrekt sind und bitten ggfls. um eine Korrektur. Dadurch können Sie frühzeitig verhindern, dass das Finanzamt mit fehlerhaften Daten arbeitet. Außerdem können Sie bei Ihrem Finanzamt unter Vorlage Ihrer Steuer-ID schriftlich Auskunft über Ihre e-Daten gemäß Art. 15 DSGVO beantragen. Dann erhalten Sie von Ihrem Finanzamt einen Ausdruck über die e-Daten. Im Übrigen ist eine Kontrolle der Daten nur nachträglich in Ihrem Steuerbescheid möglich. Dann müssten Sie allerdings bei falschen Daten Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Wo kann ich mich näher informieren?

Eine gute Beschreibung zu den Systemen finden Sie in dem Artikel von Stiftung Warentest.