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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

In Deutschland vergibt das BZSt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. § 27a UStG). Die USt-IdNr. gilt nur für umsatzsteuerliche Zwecke und ist nicht zu verwechseln mit der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) oder der Steuernummer.

Achtung: geben Sie auf Ihren Rechnungen oder sonstigen Informationen zu Ihrem Unternehmen nur die USt-IdNr. an und nicht die Steuer-ID. Mit der USt-IdNr. sind weniger persönliche Daten verknüpft als mit der Steuer-ID, so dass die USt-IdNr. datenschutztechnisch sicherer ist.

Wozu dient die USt-ID?

Üblicherweise wird bei einem grenzüberschreitenden Handel eine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Mit der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes 1993 ist die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer an den Binnengrenzen weggefallen. Zur Sicherung des Steueraufkommens wurde die Einfuhrumsatzsteuer durch das sog. Umsatzsteuerkontrollverfahren ersetzt. Dabei handelt es sich um ein automatisiertes EU-weites Datenaustauschsystem. Wollen Unternehmen am EU-Binnenmarkt teilnehmen (Beispiel: Lieferung von Waren an ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, sog. innergemeinschaftliche Lieferung), so müssen sie hierfür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Dann können sie Waren steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der unternehmerisch tätige Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzt.

Das EU-weite Datenaustauschsystem ermöglicht es, dass sich Unternehmen mit deutscher USt-IdNr. beim BZSt das Vorhandensein einer USt.IdNr. beim ausländischen Geschäftspartner bestätigen lassen (§ 18 e Nr. 1 UStG).

Das BZSt sammelt ferner die in der "Zusammenfassenden Meldung" (§ 18 a UStG) der inländischen Unternehmen mitgeteilten innergemeinschaftlichen Lieferungen und hält diese Daten für den Abruf durch die Finanzbehörden des EU-Mitgliedstaates bereit, in dem der Erwerber der Waren seinen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern muss.