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Kindergeld

Wer verwaltet welche Daten über mich?

Zuständig für das Kindergeld sind die Familienkassen. Dies ist für die meisten Eltern eine der 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse verarbeitet dazu im Wesentlichen die folgenden Daten: die Kindergeldnummer, Name und Geburtsdatum des Kindes, Berechnungsgrundlagen, Zahlungsdaten und die Steuer-ID. Voraussetzung für den Kindergeldanspruch ist die Steuer-ID des berechtigten Elternteils und des Kindes.

Welche Auskunftspflicht habe ich?

Wenn ich Kindergeld für ein Kind erhalte, bin ich verpflichtet, der Familienkasse jede Änderung mitzuteilen, die für den Kindergeldanspruch von Bedeutung sein kann. Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug noch vorliegen. Dazu versendet sie Fragebögen an die Berechtigten.

Welche Informationen von anderen Behörden bekommt die Familienkasse?

Die Steuer-ID, die Voraussetzung für die Auszahlung von Kindergeld ist, soll die Familienkasse in erster Linie beim berechtigten Elternteil erfragen. Die Familienkasse kann eine unbekannte Steuer-ID auch beim BZSt über ein maschinelles Anfrageverfahren erfragen. Die Meldebehörden übermitteln der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig Daten, die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Kindergeldbezuges geeignet sind.

Welche Daten übermittelt die Familienkasse an andere Stellen?

Im Rahmen des IdNr-Kontrollverfahrens werden Daten von den Familienkassen an die IdNr-Datenbank des BZSt gemeldet, um zu verhindern, dass Kindergeld mehrfach festgesetzt wird. Die Familienkassen melden bezogen auf das Kind die Daten zur Zuständigkeit und zur Festsetzungslage sowie die IdNr (=Steuer-ID) des Kindes an die IdNr-Datenbank des BZSt. Erhält eine Familienkasse vom IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld eine Überschneidungsmitteilung, hat sie sich mit der anderen Familienkasse über die Zuständigkeit zu verständigen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 139b Abs. 3 Nr. 11 AO. Arbeitet die kindergeldberechtigte Person im öffentlichen Dienst, werden zudem Daten von den Familienkassen an die die Bezüge anweisenden Stellen weitergeleitet, damit diese mit dem Kindergeld zusammenhängende Leistungen bearbeiten können.

Wer sind die Aufsichtsbehörden über die Familenkassen?

  • Die Familienkassen werden als Bundesfinanzbehörden tätig. Die Fachaufsicht (Rechtsaufsicht und Zweckmäßigkeitskontrolle) über die Familienkassen hat das BZSt.
  • Der BfDI ist die datenschutzrechtliche Kontrollinstanz für die Festsetzung und Zahlung von Kindergeld durch die Familienkassen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie unter folgenden Links: