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Internationaler Steuerdatenaustausch

Aufgrund verschiedener völkerrechtlicher Verträge, Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien tauschen viele Staaten untereinander steuerrechtlich relevante Informationen aus. So melden beispielsweise viele Staaten die Kapitaleinkünfte der Konten von Steuerausländern an das jeweilige Heimatland. Wenn Sie also zum Beispiel ein Bankkonto in der Schweiz haben, so ist die Schweizer Bank dazu verpflichtet, die dort entstandenen Kapitalerträge an Deutschland zu melden. In Deutschland werden die Daten beim BZSt zentral verwaltet und von dort an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergemeldet. Hintergrund ist, dass Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Kapitaleinkommen, verhindert werden sollen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch hinsichtlich des tatsächlichen Besteuerungserfolgs bei grenzüberschreitenden Sachverhalten abzusichern und eine effektive Kontrolle des Steuervollzugs zu ermöglichen.

Welche Abfragen gibt es?

  • Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten speist sich aus den Quellen CRS, EARL, EUZI und FATCA. Dadurch werden Ihre ausländischen Einkünfte aus Kapitalerträgen und innerhalb der EU auch weitere Erträge wie z.B. Gehälter und Vermietungseinkünfte in automatisierter Form übermittelt.

  • CRS (Common Reporting Standard)

Zwischenzeitlich nehmen fast 100 Staaten am automatischen Informationsaustausch für Finanzkonten nach dem Common Reporting Standard (CRS) teil. Zu den erhobenen Daten gehören Kontonummer, Steuernummer, Jahressalden der jeweiligen Konten und die je Konto je Jahr gutgeschriebenen Erträge.

  • EARL (EU-Amtshilferichtlinie)

Ausgetauscht werden Steuerdaten aus den Mitgliedstaaten der EU nach der EU-Amtshilferichtlinie. Betrifft die Einkünfte Arbeitslohn, aus Aufsichtsrat- oder Verwaltungsratvergütungen, Einkünfte aus Lebensversicherungen, Ruhegehälter und Vermietungseinkünfte.

  • EUZI (Europäische Zinsrichtinie)

Betrifft den gegenseitigen automatisierten Austausch über Zinseinkünfte von EU-Bürgern.

  • FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act)

Das FATCA-Abkommen betrifft den Austausch von Kontoinformationen zwischen den USA und Deutschland.

Wo finde ich Informationen zu den Rechtsgrundlagen?

Was sind die Rechtsgrundlagen nach der DSGVO?

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Deutschland richtet sich nach den allgemeinen Kriterien der DSGVO. Die Verarbeitung ist daher nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO zulässig, sofern sie für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist. Davon ist grundsätzlich auszugehen, da die Verarbeitung der Wahrung der Gleichmäßigkeit und Richtigkeit der Besteuerung dient. Die Verarbeitung der Daten, die das Finanzamt über das BZSt zu Ihren steuerlichen Angelegenheit aus dem Ausland erhält, ist damit grundsätzlich datenschutzrechtlich zulässig.

Welche Betroffenenrechte habe ich?

Die konkrete Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt typischerweise durch Ihr zuständiges Finanzamt im Rahmen Ihre Steuerveranlagung. Dort werden die ggfls. vom BZSt an Ihr Finanzamt gemeldeten internationalen Steuerdaten einfließen. Praktisch bedeutet dies, dass das Finanzamt die vom BZSt gemeldeten internationalen Kontrolldaten mit den von Ihnen erklärten Werten in der Steuererklärung abgleicht und eventuelle Differenzen mit Ihnen abklärt. In diesem Rahmen können Sie alle Betroffenenrechte der DSGVO gegenüber dem Finanzamt wahrnehmen, insbesondere Ihr Auskunftsrecht.