Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Homeoffice im Finanzamt

Ist Homeoffice beim Finanzamt datenschutzrechlich erlaubt?

Grundsätzlich ja, es ist aber besonderes Augenmerk auf die Sicherheit zu legen. Der Datenschutz schließt Telearbeit und Mobiles Arbeiten nicht grundsätzlich aus. Es sollte in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der zu verarbeitenden Daten und ihres Verwendungszusammenhangs sorgfältig und differenziert geprüft werden, ob die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben oder Tätigkeiten im Rahmen von Telearbeit und Mobilem Arbeiten datenschutzrechtlich vertretbar ist. Selbverständlich kann nicht jedes Risiko vermieden werden und sicher ist das Gefahrenpotential bei der Mobilen Arbeit im Vergleich zur Arbeit im Büro etwas höher. Jedoch ist dieses leicht erhöhte Gefahrenpotential nach einer Gesamtabwägung aller Umstände in Kauf zu nehmen.

Auf was muss das Finanzamt dabei achten?

Grundsätzlich arbeiten die Finanzämter mit vielen personenbezogenen Daten und teils auch mit besonders sensiblen Daten. Diese Daten fallen nicht nur in den Anwendungsbereich der DSGVO, sondern unterliegen auch dem besonderen Schutz des strafbewehrten Steuergeheimnisses. Vor diesem Hintergrund muss das einzelne Finanzamt besondere Sorge dafür tragen, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Form ausgestaltet sind, dass eine Gefährdung der Daten und ein Missbrauch auch außerhalb des Finanzamtsgebäudes  vermieden wird. Hierzu gehört zum Beispiel, dass eine Arbeit am Computer ausschließlich über eine sichere Verbindung und möglichst medienbruchfrei erfolgen soll. Die betroffenen Bearbeiterinnen und Bearbeiter sollen darauf hingewiesen werden, dass sie auch im häuslichen Umfeld auf die Sicherheit der Daten achten und zum Beispiel Akten und Schriftverkehr nur in abschließbaren Schränken lagern. Weiterhin hat der Dienstherr die Pflicht, bei der Genehmigung von Telearbeit oder Mobilem Arbeiten die individuelle Zuverlässigkeit zu prüfen und routinemäßig und in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden.

Dürfen auch meine Steuerbescheide im Homeoffice erstellt werden?

Grundsätzlich ja, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. So muss auch hier sichergestellt sein, dass die Arbeit am Coputer ausschließlich über eine sichere Verbindung und medienbruchfrei erfolgt. Konkret auf das Beispiel des Steuerbescheids bezogen bedeutet dies, dass die Berechnung der Steuerbescheide im Büro im Finanzamt oder im Homeoffice auf einem Dienstrechner über eine sichere Verbindung zum jeweiligen Rechenzentrum der Finanzverwaltung erfolgen muss. Nach Bearbeitung des Bescheids müssen die Daten über die sichere Verbindung vom Dienstrechner im Büro oder im Homeoffice an das Rechenzentrum übermittelt werden. Dort erfolgt dann zentral der Ausdruck und der Versand der Bescheide.

Wo finde ich weitere Informationen?

Einzelheiten zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an Mobiles Arbeiten finden Sie auch im Flyer „Telearbeit und Mobiles Arbeiten“.