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Was bedeutet GoBD?

GoBD bedeutet Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Die GoBD regelt, welche grundsätzlichen Prinzipien Unternehmer für ihre Bücher und sonstigen Aufzeichnungen beachten müssen, damit diese für steuerliche Beweiszwecke von den Finanzbehörden anerkannt werden.

Achtung: die GoBD regelt nicht, welche Unterlagen überhaupt aufbewahrt werden müssen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen. Dies ergibt sich aus anderen Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel dem Handelsgesetzbuch oder den Steuergesetzen.

Was sind die wichtigsten Grundprinzipien der GoBD?

Gemäß der GoBD sind bei der Führung von Büchern in elektronischer oder in Papierform die folgenden Anforderungen zu beachten: Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung, Vollständigkeit, Einzelaufzeichnungspflicht, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, Ordnung und Unveränderbarkeit.

Sind die GoBD datenschutzkonform?

In der GoBD werden nur Grundprinzipien der Aufbewahrung und Speicherung geregelt. Die Frage, welche Informationen wie lange aufbewahrt werden müssen und damit verbunden die Frage, ob eine entsprechende Aufbewahrungsdauer überhaupt erforderlich ist, ergeben sich nicht aus der GoBD selbst. Grundsätzlich erscheint es aus datenschutzrechtlicher Sicht erforderlich, die Aufzeichnungen so zu führen, dass die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften durch die Behörden überprüft werden kann. Wie im Einzelfall der Grundsatz der Datenminimierung gewährleistet werden kann, ist nur im jeweiligen konkreten Einzelfall in Bezug auf die zugrundeliegenden Vorschriften zu entscheiden.

Ich weiß nicht, welche Unterlagen genau ich aufbewahren muss oder darf?

Der erste Ansprechpartner für die Frage, welche Daten Sie für welche Zwecke in welcher Form in Ihrem Unternehmen aufbewahren müssen, ist üblicherweise Ihr steuerlicher oder rechtlicher Berater. Für konkrete Einzelfragen ist die zuständige datenschutzrechtliche Aufsicht Ihre zuständige Landesdatenschutzaufsicht.