Freistellungsauftrag
Werden meine Freistellungsaufträge zentral erfasst?
Eine zentrale Erfassung erfolgt beim BZSt.
- Das BZSt erhält gemäß § 45d EStG eine Mitteilung über die aufgrund von erteilten Freistellungsaufträgen tatsächlich freigestellten Kapitalerträge.
- § 45 d Abs. 2 EStG: Das BZSt darf in den Fällen der Erstattung von Kapitalertragsteuer den Sozialleistungsträgern hierüber zur Überprüfung von Einkommen und Vermögen Mitteilung machen. Hier handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift zum Steuergeheimnis.