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Freistellungsauftrag

Werden meine Freistellungsaufträge zentral erfasst?

Eine zentrale Erfassung erfolgt beim BZSt.

  • Das BZSt erhält gemäß § 45d EStG eine Mitteilung über die aufgrund von erteilten Freistellungsaufträgen tatsächlich freigestellten Kapitalerträge.
  • § 45 d Abs. 2 EStG: Das BZSt darf in den Fällen der Erstattung von Kapitalertragsteuer den Sozialleistungsträgern hierüber zur Überprüfung von Einkommen und Vermögen Mitteilung machen. Hier handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift zum Steuergeheimnis.