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Forderungspfändung durch Finanzamt

Das Finanzamt hat bei der Pfändung meiner Forderung gegenüber meinem Schuldner die Höhe meiner Steuerschulden offenbart. Ist das korrekt?

Ja, eine wirksame Forderungspfändung durch das Finanzamt erfolgt durch eine so genannte Pfändungsverfügung. Diese ist rechtlich nur wirksam, wenn die zugrundeliegende Forderung des Finanzamts (also die Steuerschuld) der Höhe nach genannt wird. Das Finanzamt darf rückständige Steuerforderungen selber vollstrecken. Dazu darf es unter anderem Forderungen des Steuerschuldners pfänden. Dies geschieht, indem das Finanzamt an den Schuldner des Steuerschuldners ("Drittschuldner") eine so genannte Pfändungsverfügung zustellt. Diese hat zum Inhalt, dass der Steuerschuldner dem Finanzamt Steuern schuldet (die Gesamthöhe wird genau benannt) und dass dem Drittschuldner verboten wird, an seinen Schuldner (den Steuerschuldner) zu zahlen. Durch die Pfändungsverfügung erhält der Drittschuldner Kenntnis darüber, dass der Steuerschuldner mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt in Rückstand ist und sogar in welcher Höhe.

Was passiert bei einer Lohnpfändung?

Auf die oben beschriebene Weise kann das Finanzamt bei rückständigen Steuerschulden auch Ihren Arbeitslohn pfänden. In diesem Fall erhält Ihr Arbeitgeber eine Pfändungsverfügung. Diese wird üblicherweise durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt. Der Arbeitgeber erhält durch die Pfändungsverfügung unvermeidlich Kenntnis über Ihre privaten Daten. Der Arbeitgeber muss eigenständig errechnen, welchen Betrag von Ihrem Lohn er an das Finanzamt überweist. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass mit den Informationen aus der Pfändungsverfügung im Betrieb sensibel umgegangen wird. Eventuelle Verstöße gegen Datenschutzregelungen durch Ihren Arbeitgeber wären an den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu melden.

Können meine Bankkonten gepfändet werden?

Auch eine Pfändung Ihrer Bankkonten erfolgt in der beschriebenen Weise. Das Finanzamt hat die Möglichkeit des Kontenabrufs, um herauszufinden, bei welchen Banken Sie Konten unterhalten.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Eine Forderungspfändung erfordert unvermeidlicherweise die Offenlegung sensibler Daten an Ihre Drittschuldner. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 DSGVO müssen die betroffenen Stellen auch bei einer im Grunde zulässigen Datenverarbeitung darauf achten, dass die Art und Weise der Datenverarbeitung den Datenschutzgrundsätzen entspricht. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vertraulichkeit möglichst gewahrt bleibt und alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vollstreckung auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben. Über die Einhaltung diese Grundsätze wachen die Datenschutzaufsichtsbehörden.