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Was ist ELStAM?

ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsmerkmale) ist die elektronische Lohnsteuerkarte. Gespeichert werden die Angaben, die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigt werden, wie zum Beispiel die Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal und sonstige Freibeträge. Die für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs erforderlichen Daten werden zentral beim BZSt gespeichert und können dort von Ihrem Arbeitgeber abgerufen werden.

Wie erfolgt der Abruf durch den Arbeitgeber?

Nach § 39e Abs. 4 EStG müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Beginn des Dienstverhältnisses Ihre Steuer-ID sowie Ihr Geburtsdatum mitteilen. Mit diesen Daten kann der Arbeitgeber die ELStAM-Daten beim BZSt abrufen, ohne dass es noch einer ausdrücklichen Zustimmung durch Sie bedarf (§ 39e Abs. 4 Satz 2 EStG). Der Arbeitgeber muss für den Abruf der Daten in ELSTER registriert sein. Dadurch ist nachvollziehbar, welcher Arbeitgeber zu welchem Zeitpunkt welche Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen hat. Der Arbeitgeber kann mit Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Steuer-ID Ihre ELStAM-Daten in seinem ELSTER-Portal unter seiner Registrierung abrufen. Nur Ihr jeweils aktueller Arbeitgeber ist zum Abruf berechtigt. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt die Berechtigung. Auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt können Sie konkrete Arbeitgeber für den Abruf Ihrer Daten sperren. Allerdings ist Ihr Arbeitgeber dann verpflichtet, den Arbeitslohn nach der (ungünstigen) Steuerklasse 6 zu besteuern.

Welche Daten werden in ELStAM gespeichert?

Welche Daten gespeichert werden, ergibt sich aus § 39e EStG. Es sind im Wesentlichen die folgenden Daten:

  • Steuer-ID
  • Steuerklasse und Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuerabzugsmerkmale
  • Familienstand
  • Steuer-ID des Ehepartners
  • Kinder mit ihrer Steuer-ID und Tag der Geburt

Wie kann ich kontrollieren, welche Daten in ELStAM über mich gespeichert sind?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die ELStAM-Daten in der Lohnabrechnung mitzuteilen (§ 39e Abs. 5 Satz 2 EStG). Eine Kontrolle über Ihre gespeicherten Daten in ElStAM haben Sie außerdem über ELSTER. Dies erfordert allerdings eine Registrierung bei ELSTER. Ihr Finanzamt erteilt Ihnen ebenfalls Auskunft

Wo finde ich weitere Informationen zu ELStAM?

Wenn Sie weitere Informationen zu ELStAM benötigen, können Sie sich auf der Internetseite des ElsterOnline-Portals der Finanzverwaltung informieren.