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Datenverarbeitung im Finanzamt

Welche Daten verarbeitet mein Finanzamt über mich und muss ich auch sehr persönliche Unterlagen vorlegen?

Grundsätzlich darf das Finanzamt von Ihnen die Unterlagen verlangen, die zur Prüfung von steuerlichen Sachverhalten von Bedeutung sind. Davon können im Einzelfall auch Kontoauszüge oder ähnliche private Unterlagen betroffen sein. Die Unterlagen müssen allerdings für die Überprüfung der steuerlichen Vorschriften auch tatsächlich erforderlich sein. Das Finanzamt muss Ihnen auf Ihre Nachfrage erläutern können, warum die Unterlagen erforderlich sind.

Was ist die datenschutzrechtliche Grundlage?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Finanzbehörde ist nach § 29b Abs. 1 AO zulässig, wenn diese zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wurde, erforderlich ist. § 29b Abs. 1 AO ist die nationale bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 3 Satz 1 DSGVO durch Finanzbehörden in Verwaltungsverfahren in Steuersachen nach der AO. Die Aufgabe der Finanzbehörden besteht in der gleichmäßigen und gesetzmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern (§ 85 AO). Hierzu müssen sie den steuererheblichen Sachverhalt von Amts wegen aufklären (§ 88 AO) und sind auf die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Beteiligten nach § 90 AO angewiesen.

Welche Daten verarbeitet das Finanzamt von mir?

Welche Daten die Finanzämter verarbeiten haben diese im Rahmen ihrer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO in allgemeiner Form veröffentlicht. Die Informationen finden sich üblicherweise auf den Internetseiten der Finanzämter. Wesentliche Grundinformationen finden sich unter den Datenschutzhinweisen der Steuerverwaltung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der DSGVO in der Steuerverwaltung des BMF.

Was kann ich tun, wenn ich die konkrete Anforderung von Unterlagen für datenschutzrechtlich unzulässig halte?

Können Sie nicht erkennen, dass die angeforderten Unterlagen für die steuerliche Prüfung tatsächlich erforderlich sind, fragen Sie am besten zunächst beim Finanzamt selbst nach dem Grund für die Vorlage. Ggfls. können Sie sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts wenden, der Sie in Ihrem Anliegen unterstützen kann. Sie können außerdem jederzeit eine Beschwerde beim BfDI erheben oder im Rahmen einer allgemeinen Anfrage nach der Einschätzung des BfDI fragen.

Was gilt für Gesundheitsdaten?

Dies gilt im Prinzip auch für Gesundheitsdaten, soweit diese für die steuerliche Bearbeitung beim Finanzamt erforderlich sind.