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Datenverarbeitung durch das BZSt

Welche Daten verarbeitet das BZSt über mich?

Das BZSt verwaltet und speichert im steuerlichen Bereich eine Vielzahl von Daten.

Das BZSt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMF. Seine Aufgaben sind in § 5 FVG aufgezählt. Die Speicherung von Daten im Zusammenhang mit Steuern erfolgt in der Regel in Ihrem zuständigen Finanzamt. Es gibt jedoch auch Daten, die zentral beim BZSt gespeichert werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Daten mit Auslandsbezug. Es gibt zudem mehrere zentrale Datenbanken, die steuerliche Daten von Steuerinländern speichern (z. B. ELStAM, Freistellungsaufträge und Steuer-ID).

ELStAM

Das BZSt speichert zentral die Daten, die für den Lohnsteuerabzug benötigt werden. Von der beim BZSt verwalteteten (ELStAM-Datenbank) können die Arbeitgeber die notwendigen Angaben abrufen.

Freistellungsaufträge

Nach § 45d EStG müssen im Verfahren der Kapitalertragsteuer die Stellen, die zur Einbehaltung der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind (meist also Banken) dem BZSt melden, für welche Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, weil ein Freistellungsauftrag erteilt worden war.

Internationale Finanzkonten

Die Meldungen aus dem Ausland zu Erträgen aus ausländischen Konten im Rahmen des internationalen Steuerdatenaustauschs werden zentral beim BZSt gesammelt, ausgewertet und von dort an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergeleitet.

Kontenabruf

Das BZSt ist zuständig für den Abruf der Daten aus den nach § 93b AO in Verbindung mit § 24c Abs. 1 KWG von den Kreditinstituten geführten Dateien und die Weiterleitung der abgerufenen Daten an die zuständigen Finanzbehörden (siehe Kontenabruf).

Rentenbezugsmitteilungen

Das BZSt ist nach § 5 Nr 18 c) FVG die zentrale Stelle, an die die Träger der Altersversorgung ihre Angaben zur Kontrolle für die Finanzämter nach § 22a EStG übermitteln.

Steuer-ID und Wirtschaftsidentifikationsnummer

Dazu gehören die Zuteilung der persönlichen Steuer-ID nach § 139b AO und der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO.

Steuerliche Auslandsbeziehungen

In der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) sammelt das BZSt steuerlich bedeutsame Angaben über Beziehungen von im Inland ansässigen Firmen und Personen zum Ausland und umgekehrt.

Umsatzsteuer

Das BZSt vergibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) nach § 27a UStG und speichert die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG. Außerdem führt das BZSt eine zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen (ZAUBER). Es handelt sich um Informationen, die von den Finanzbehörden der Länder übermittelt werden.

Zoll

Das BZSt verwaltet das zentrale IT-Verfahren für die automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (ATLAS).