Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Datenschutz in der Arbeitsverwaltung

Die datenschutzrechtliche Aufsicht des BfDI erstreckt sich über die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen.

in der Mitte einer milchigen Glasfläche ist ein digitales Schlosssymbol und dahinter stehen zwei Personen
Quelle: guvendemir via Getty Images

Bundesagentur für Arbeit

Der BfDI führt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Aufsicht erstreckt sich auf die Zentrale in Nürnberg, die Regionaldirektionen, die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen vor Ort und auch die besonderen Dienststellen wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Die (BA) erfüllt umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Als rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung nimmt sie Ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Sie gliedert sich in die Zentrale in Nürnberg, 10 Regionaldirektionen, 178 Agenturen für Arbeit und circa 610 Geschäftsstellen.

Jobcenter

Bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich der Gesetzgeber für den seltenen Fall einer Mischverwaltung entschieden. Dies bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger ihre jeweiligen Aufgaben einheitlich und „unter einem Dach“ wahrnehmen. Zu diesem Zweck wurden Jobcenter als sogenannte gemeinsame Einrichtungen von BA und kommunalen Trägern gegründet. Der BfDI ist für die Datenschutzkontrolle und -beratung bei den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtung geführt werden, zuständig.

Optionskommunen

Einigen Kommunen wird die Option eingeräumt, alle Aufgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) eigenständig und ohne Einbindung der BA wahrzunehmen. In diesen Fällen werden die Jobcenter von den zugelassenen kommunalen Trägern betrieben. Die als Optionskommunen geführten Jobcenter werden datenschutzrechtlich von den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) kontrolliert.

Sowohl für die gemeinsamen Einrichtungen als auch für die Optionskommunen wird die einheitliche Bezeichnung Jobcenter verwendet.

Informationstechnik in der Arbeitsverwaltung

Für die Kontrolle und datenschutzrechtliche Beratung der bei den gemeinsamen Einrichtungen eingesetzten und von der BA zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik – beispielsweise das Programm zur Leistungsgewährung ALLEGRO (früher A2LL) oder das Programm zur Vermittlung und Beratung VerBIS – ist der BfDI ebenfalls zuständig.