Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Informationspflichten

Ganz am Anfang der Datenverarbeitung steht die Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber dem Betroffenen. Denn: Jede Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss Sie als betroffene Person grundsätzlich hierüber zum Zeitpunkt der Erhebung informieren.

eine Hand mit Kugelschreiber zeigt auf ein Papier und gegenüber sind zwei Hände übereinandergelegt
Quelle: ©Nonwarit - stock.adobe.com

Ich habe Post bekommen. Darin informiert mich ein Unternehmen darüber, dass es Daten über mich erhebt und diese weiterverarbeitet. Warum das?

Dadurch erfahren Sie, wer welche Daten zu welchem Zweck über Sie erhebt, weiterverarbeitet oder an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben werden. Mit diesen Informationen wird die Datenverarbeitung für Sie transparent und Sie können Ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.

Umfassende Informationspflichten für Verantwortliche

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält in den Artikeln 13 und 14 zahlreiche Informationspflichten für die Verantwortlichen. Sie gelten sowohl für nichtöffentliche Stellen (z. B. Unternehmen, Private) als auch für öffentliche Stellen (z. B. Behörden). 

Die DSGVO unterscheidet hier zwischen zwei Fällen: 

  • In Art. 13 DSGVO sind die Informationspflichten für den Fall geregelt, dass die Daten bei der betroffenen Person erhoben werden.
  • In Art. 14 DSGVO ist der Fall geregelt, dass die Daten der betroffenen Person bei Dritten erhoben werden.

Die Vorschriften enthalten wenige Ausnahmen von der Informationspflicht, z. B. dann, wenn die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. Weitere Einschränkungen sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthalten, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zu den Informationspflichten finden Sie in dem Flyer „Datenschutz - meine Rechte“.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat hierzu das Kurzpapier Nr. 10 „Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung“ herausgegeben, in dem Sie sich näher informieren können. 

Was kann ich tun und an wen kann ich mich wenden, wenn ein Verantwortlicher seiner Pflicht nicht nachkommt?

Wenn Sie annehmen, dass ein Verantwortlicher bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Die für Ihre Beschwerde zuständige Stelle finden Sie im unten folgenden Kontaktfinder.
Für eine Beschwerde beim BfDI nutzen Sie bitte das Kontaktformular für eine Beschwerde.